(ots) - Bielefelder Organspende-Prozess:
Patientenschützer ermutigt Richter
Brysch: Klarheit für künftige Fälle zu schaffen - Große Hoffnungen
in neuen Gesundheitsminister
Osnabrück.- Patientenschützer setzen darauf, dass der am Freitag
beginnende Bielefelder Organspende-Prozess zu einem Präzedenzfall
wird. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag)
sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz:
"Ich ermutige die Richter, voranzugehen und über das Richterrecht
Klarheit für künftige Fälle zu schaffen." Im Sozial- und Arbeitsrecht
habe sich diese Praxis bereits mehrfach bewährt.
Das Landgericht Bielefeld entscheidet darüber, ob die Ablehnung
eines Irakers wegen mangelnder Deutschkenntnisse rechtmäßig war. Die
Ärzte des Herz- und Diabeteszentrums in Bad Oeynhausen hatten ihn im
Frühjahr 2010 nicht auf die Warteliste für Spenderorgane gesetzt,
weil er die ärztlichen Vorgaben für Vor- und Nachbehandlung wegen
gravierender Verständigungsprobleme möglicherweise nicht verstanden
hätte. An der Uniklinik Münster wurde der Patient hingegen wenig
später aufgenommen und behandelt.
Brysch beklagte, dass der Rechtsweg, um solche Entscheidungen
gerichtlich überprüfen zu lassen, in Deutschland nicht geregelt sei.
"Ob die Zivilgerichte, die Verwaltungsgerichte oder die
Sozialgerichte zuständig sind, weiß niemand", kritisierte der
Patientenschützer. Brysch fordert deshalb ein einheitliches
rechtliches Regelwerk zur Organspende: "Der neue Gesundheitsminister
Hermann Gröhe (CDU) muss für einheitliche Bedingungen sorgen", sagte
er. Brysch setzt große Hoffnungen auf den neuen Minister: "Aufgrund
seines Engagements in der Evangelischen Kirche traue ich Hermann
Gröhe zu, die ethischen Leitlinien im Sinne der Patienten zu ziehen",
sagte Brysch.
"In der aktuellen Diskussion zum Transplantationsrecht in
Deutschland wird kaum diskutiert, dass die Schwerstkranken bei der
Frage der Aufnahme auf die Warteliste und bei der Führung der
Warteliste rechtlos sind", beklagte Brysch. Zwar erlasse die
Bundesärztekammer verbindliche Richtlinien, sagte der
Patientenschützer. Aber jedes Transplantationszentrum lege diese
unterschiedlich aus. "Das ist offensichtlich Willkür", sagte Brysch.
Von Patientenrechten und einem wirksamen Rechtsschutz für
Schwerstkranke auf der Warteliste könne somit keine Rede sein.
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