(ots) - Die deutsche Nationale Kontaktstelle (NKS) der OECD
hat eine Menschenrechtsbeschwerde gegen das Münchener
Ãœberwachungstechnologie-Unternehmen Trovicor GmbH im Wesentlichen
zurückgewiesen. Reporter ohne Grenzen (ROG), das European Center for
Constitutional and Human Rights (ECCHR), Privacy International, das
Bahrain Center for Human Rights und Bahrain Watch werfen Trovicor
vor, mitverantwortlich für Festnahme, Verhaftung und Folter von
Oppositionellen und Dissidenten in dem arabischen Golfstaat Bahrain
zu sein. Die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte NKS
entschied nun, sie halte "eine vertiefte Prüfung nur hinsichtlich des
allgemeinen Risikomanagements von Trovicor für möglich". In den
übrigen Punkten seien die Vorwürfe nicht ausreichend belegt.
Die beteiligten Organisationen weisen diese Entscheidung zurück
und kritisieren, dass die NKS damit einen zu hohen Beweisstandard
voraussetzt. Ihren Vorwurf, der bahrainische Geheimdienst habe
Oppositionelle und Journalisten mit Hilfe von Trovicor-Technik
überwacht und verfolgt, halten die Beschwerdeführer weiter für
hinreichend belegt. Sie werden weitere Schritte prüfen, wie gegen
das Unternehmen vorgegangen werden kann.
"Gerade bei vertraulichen Geschäften wie im Bereich der
Ãœberwachungstechnologie kann man den Opfern schwerster
Menschenrechtsverletzungen keine lückenlose Beweispflicht
auferlegen", sagte Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. "Wenn man die
Messlatte so hoch anlegt, verliert das OECD-Beschwerdeverfahren
seinen Sinn."
"Die faktische Ablehnung unserer Beschwerde gegen Trovicor ist
eine Enttäuschung, aber sie wird den Kampf gegen digitale Waffen
nicht stoppen", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.
"International setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass der
grenzenlose Einsatz digitaler Überwachungstechnik eine Gefahr für
Pressefreiheit und andere Menschenrechte darstellt." Als Beleg
verwies Mihr auf die kürzliche Einigung, Überwachungstechnologien in
das Wassenaar-Abkommen für Waffenexportkontrollen einzubeziehen
(http://bit.ly/18jMZsj).
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen halten Firmen
dazu an, bei ihren Auslandsgeschäften Menschenrechtsstandards zu
wahren und entsprechende negative Folgen ihrer Tätigkeit zu
vermeiden. Die am 6. Februar eingereichte Beschwerde zielte darauf
ab, Trovicors Verträge mit Bahrain und anderen autoritären Staaten
offenzulegen, auf ihre Menschenrechtsverträglichkeit zu prüfen und
falls nötig zu kündigen (http://bit.ly/1dRCsmp).
An ihrer im Kern ablehnenden Entscheidung hält die NKS auch nach
einem Widerspruch der Beschwerdeführer fest. Die britische NKS hatte
hingegen Ende Juni eine parallele Beschwerde gegen das Unternehmen
Gamma International zur vertieften Prüfung angenommen
(http://bit.ly/17IoeEU).
WEITERE INFORMATIONEN UND HINTERGRUNDMATERIALIEN:
- Hintergrundpapier zu den OECD-Beschwerden: http://bit.ly/X2eb6p
- ROG-Stellungnahme vor dem Bundestags-Unterausschuss "Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung": http://bit.ly/13o3Tmx
- ROG-Bericht "Feinde des Internets" 2013 mit dem Schwerpunkt
Ãœberwachungstechnologie: http://surveillance.rsf.org/en/ (auch
als PDF: http://bit.ly/XZyTaN)
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