(ots) - In der Sackgasse
Das massenhafte Töten männlicher Küken verstößt gegen das
Tierschutzgesetz. Wirtschaftliche Erwägungen sind kein ausreichender
Grund für die Entsorgung der Brüder der Legehennen durch Vergasen
oder Schreddern. Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster,
die zum Verbot in Nordrhein-Westfalen geführt hat, ist plausibel. Die
gängige Praxis in Brütereien ist damit illegal und die Abwägung von
wirtschaftlichen Interessen und ethischen Aspekten hinfällig.
Das ändert aber nichts an dem Dilemma der Landwirtschaft im
Bereich Legehennen: Der gesamte Wirtschaftszweig steckt in einer
Sackgasse. Ein sofortiges Verbot in Niedersachsen hätte
existenzbedrohende Auswirkungen, denn noch gibt es keine praktikable
Lösung, was mit den männlichen Küken passieren soll. Alternativen wie
die Geschlechtserkennung im Ei oder das Zwei-Nutzungs-Huhn haben noch
keine Marktreife erreicht. Daran ändert auch ein Verbot nichts. Es
kann aber in Kombination mit einer großzügig bemessenen
Übergangsfrist dazu beitragen, dass die Suche nach einer Lösung
beschleunigt wird.
Denn an der Umstellung führt kein Weg vorbei. Nicht alle
Unternehmen werden diesen kostenintensiven Prozess mitgehen können.
Aber das ist der Preis, den Recht und Gesetz fordern. Und den werden
niedersächsische Brütereien aufgrund ihrer Größe eher zahlen können
als andere.
Dirk Fisser
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