(ots) - Mal etwas vergessen, ein paar Dinge verwechselt
- schon wird man von geldgierigen Angehörigen entmündigt. Solche
Horrorvisionen muss in Deutschland niemand fürchten. "Gegen den
eigenen Willen darf niemand unter Betreuung gestellt werden", betont
der Hamburger Rechtsanwalt Ronald Richter, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein, im
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Zwar kann jedermann eine
Betreuung für eine vermeintlich hilflose Person beantragen, aber die
Entscheidung liegt bei einem Richter, der persönlich mit dem
Betreffenden gesprochen haben muss. Ab Juni 2014 muss zusätzlich ein
Mitarbeiter der Betreuungsbehörde mit dem Betroffenen sprechen. Erst
dann kann ein Betreuer eingesetzt werden. Dessen Rechte sind zwar
umfangreich, aber bei wichtigen Entscheidungen, etwa bei
Immobilienverkäufen, muss er das Gericht fragen. Jeder kann aber auch
vorsorgen: Mit einer "Vorsorgevollmacht" legt man die Person fest,
die im Ernstfall ohne Richter alles entscheiden darf. Mit einer
"Betreuungsverfügung" teilt man dem Gericht seine Wünsche mit.
Vorteil: Das Gericht überwacht den Betreuer.
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