Grenzen einhalten
(firmenpresse) - Lärmstörungen durch Musik, Geruchsstörungen durch Grill- oder Zigarettenrauch oder Grenzüberschreitungen durch Pflanzen. Die Liste an möglichen Streitpunkten zwischen Nachbarn ließe sich beliebig verlängern. Diese und andere Ärgernisse lassen das nachbarschaftliche Zusammenleben zu einem schwierigen werden. Und oft stellt sich die Frage: wer darf was und wogegen kann ich mich zur Wehr setzen. Mit solchen und anderen Fragen beschäftigt sich das Nachbarrecht. Über dieses informieren die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.
Grenzen einhalten
Streitigkeiten unter Nachbarn sind keine Seltenheit. Sie entstehen vorrangig aufgrund von rechtswidriger Nutzung des jeweils anderen Grundstücks. Emissionen in Form von übermäßigem Lärm, Geruch o.ä. sorgen oft für Streitigkeiten. Aber auch der Zustand oder die Bebauung des Nachbargrundstücks kann stören. Auch wenn Grenzabstände durch Bauwerke oder Pflanzen verletzt werden, sind Auseinandersetzungen möglich. Beispielsweise bei überstehenden Zweigen, Ästen, Bäumen und Zäunen. Anlagen wie Garagen, Wege und Flächen, die gemeinsam genutzt werden, bieten ebenfalls Streitpotenzial. Ein Großteil des Nachbarrechts ist im BGB geregelt. In den einzelnen Bundesländern gibt es außerdem verschiedene Regelungen des Nachbarrechts in den Nachbarrechtsgesetzen. Das Rechtsgebiet Nachbarrecht ist sehr komplex und erfordert Fachkenntnisse. Um die Rechte eines jeweiligen Einzelfalls abzuklären, ist die Besprechung mit einem Rechtsanwalt notwendig. Dieser kann, nach Prüfung, einen Abwehranspruch auf Beseitigung oder Unterlassung geltend machen.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter in Bergen auf Rügen