Union setzt zahlreiche positive Änderungen für Autofahrer und Feuerwehren durch
Fahrberechtigung erlaubt dienstliche Fahrten mit Fahrzeugen bis zu 4,75 t
(pressrelations) - Anlässlich der heutigen straßenverkehrsrechtlichen Debatte im Deutschen Bundestag erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB, sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann MdB:
Zum Ende der Legislaturperiode wurden noch wichtige Änderungen für Autofahrer beschlossen: Die Freiwilligen Feuerwehren, Technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste können ihren Mitglieder, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B (Pkw) sind, eine rein feuerwehrinterne Ausbildung und Prüfung ermöglichen. Die damit erlangte Fahrberechtigung erlaubt dienstliche Fahrten mit Fahrzeugen bis zu 4,75 t. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren, THW oder Rettungsdienst, in der Gewichtsklasse zwischen 4,75 t und 7,5 t eine höherwertigere Fahrberechtigung in einer Fahrschule mit abschließender Prüfung zu absolvieren, wobei diese gegenüber einer klassischen C1-Fahrerlaubnis (kleine Lkw) einfacher und kostengünstiger zu erwerben ist. Nach zwei Jahren Fahreinsatz für die Organisationen kann diese dann in eine vollwertige C1-Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Im Rahmen des Aktionsplans Deutschland-Online werden die Länder ermächtigt, Pilotprojekte zur Kfz-Onlinezulassung durchzuführen. Dies bringt Zeit- und Kostenersparnis für den Bürger. Minister Tiefensee wird in einem Bundestagsantrag der Koalition aufgefordert, eine Reform des Punktesystems sowie eine Veränderung der Tilgungsfristen vorzunehmen. Wir fordern das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf, dem Deutschen Bundestag zügig entsprechende Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes vorzulegen, um für den Bürger eine Vereinfachung und Entbürokratisierung zu erreichen.
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