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Ruhig war es in den letzten Jahren nie um die Windkraftfirma
PROKON Regenerative Energien GmbH bzw. die PROKON Gruppe aus Itzehoe
gewesen. Dafür hat PROKON meist selbst gesorgt, mit einer starken
medialen Werbestrategie. Fast jeder hat schon die Postwurfsendungen
dieser Firmengruppe erhalten oder einen Fernsehspot gesehen. Beworben
werden dabei Genussrechtsbeteiligungen, die aktuell eine Verzinsung
von 6% versprechen. "In der derzeitigen Niedrigzinsphase klingt so
etwas sehr verlockend, es sei aber brandgefährlich", meint
Rechtsanwalt Florian Nolte, Genussrechtsspezialist bei
PWB-Rechtsanwälte Jena, der bereits eine Gruppe von
Grundrechtsinhabern vertritt.
Eine große Anzahl kritischer Medienberichte, die vor allem die
fehlende Transparenz und überprüfbare Zahlen für die
Genussrechtsbeteiligungen anprangern, sind regelmäßig zu finden. Die
Veröffentlichung von Geschäftszahlen im Herbst 2013 war ein
Paukenschlag. Es konnte festgestellt werden, dass die Situation im
Unternehmen nicht so rosig ist, wie sie vom geschäftsführenden
Gesellschafter Carsten Rodbertus auf seiner Tour durch Deutschland
vor potentiellen Kleinanlegern dargestellt wird.
Das Eigenkapital ist aufgebraucht, es wird Liquidität benötigt, um
die versprochene Grundverzinsung zum 31. Januar 2014 auszahlen zu
können. Die Rückzahlungen von 150 Millionen Euro gekündigter
Genussrechte sind akut gefährdet. Diese im Januar und Februar 2014
anstehenden Zahlungen entsprechen knapp 10% des gesamten
eingeworbenen Genussrechtskapitals.
Die gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung, vor allem von
Genussrechtsinhabern mit Typ B, zeigt eindeutig, dass auch auf Seiten
der Anleger die aktuellen Entwicklungen mit Sorge gesehen werden.
Fünf oder zehn Jahre Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit sind bei
negativen Schlagzeilen immer ein berechtigter Grund zur Frage nach
Handlungsalternativen. Auch hier hat sich die PROKON mit ihrer meist
überheblichen Art einen Bärendienst erwiesen, als sie im November
2013 ihre eigenen Anleger vor der Inanspruchnahme von anwaltlicher
Hilfe warnte und Kulanzregelungen eine Absage erteilte.
Nun wird sämtlichen Anlegern mit der Insolvenz der PROKON gedroht.
In dem Schreiben vom 10. Januar wird um den Verzicht der Kündigung
der Genussrechte geworben, ansonsten drohe die Planinsolvenz. Die
Angst um das angelegte Geld dürfte nun erst recht die Anleger
verunsichern, zumal mit der sehr kurzen Frist auf den 20. Januar 2014
der Druck noch erhöht wird.
Rechtsanwalt Florian Nolte hierzu: "Es ist kein guter Stil, wenn
scheidungswilligen Anlegern ein schlechtes Gewissen gemacht wird, sie
hätten Schuld an einer Insolvenz. Wieder einmal werden Fehler im
eigenen Hause auf andere geschoben. Das Fehlen einer testierten
Konzernbilanz mit transparenten Zahlungsströmen spricht Bände. Die
Parallelen zum Scheitern von Windreich, das im selben Marktsegment
tätig war, lassen nichts Gutes erwarten. Ob das angekündigte
Anlegergremium überhaupt noch im Januar eingerichtet werden kann,
erscheint fraglich."
Sollte tatsächlich von PROKON ein Mitbestimmungsgremium eingesetzt
werden, sind wir von unseren Mandanten bereits beauftragt, deren
Interessen in einem solchen Gremium wahrzunehmen.
Rechtsanwalt Florian Nolte: "Es kommt jetzt darauf an, aktiv zu
werden. Allerdings objektiv beraten und umfassend informiert. Anleger
sollten nicht die vollendeten Tatsachen abwarten, die bereits
zwischen den Zeilen von der PROKON zu lesen sind."
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