PresseKat - Der Weg ist frei - Kinder können sich künftig in Genf beschweren

Der Weg ist frei - Kinder können sich künftig in Genf beschweren

ID: 1005145

(ots) - Die Ratifizierung durch zehn Staaten war
notwendig, damit das Individualbeschwerdeverfahren für Kinder in
Kraft treten kann. Den Weg zu diesem "3. Zusatzprotokoll zur
UN-Kinderrechtskonvention" hat Costa Rica am Dienstag geebnet: Als
zehnter Staat hat es das Zusatzprotokoll ratifiziert. Mädchen und
Jungen können also künftig Rechtsverletzungen vor dem zuständigen
UN-Ausschuss in Genf anprangern - ein großer Erfolg für die Kinder
weltweit. Die Kindernothilfe und andere Kinderrechtsorganisationen
haben für diese wichtige Chance lange gekämpft.

"Bereits seit 1999 setzen wir uns für die Realisierung dieses
Beschwerdeverfahrens ein - das Inkrafttreten ist ein wichtiges Signal
für die Kinder dieser Welt", begrüßt Antje Weber von der
Kindernothilfe die künftige Beschwerdeoption: Kinder, deren Rechte
verletzt werden, können nach Ausschöpfen der nationalen
Rechtsinstrumente ihre Beschwerde an den UN-Ausschuss für die Rechte
des Kindes in Genf herantragen.

Bereits 1999 publizierte die Kindernothilfe die erste Studie über
ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder. "Nach rund 15 Jahren
kontinuierlicher Lobbyarbeit von Nichtregierungsorganisationen in
Deutschland und in vielen anderen Staaten ist der Weg für Kinder-
Beschwerden in Genf nun endlich frei", freut sich
Kinderrechtsexpertin Weber.

Andere Menschenrechtskonventionen sehen dieses Verfahren längst
vor, in der UN-Kinderrechtskonvention fehlte es zunächst. Es wurde
daher in Form eines Zusatzprotokolls 2011 nachgerüstet. Dieses
Protokoll regelt auch, dass das Beschwerdeverfahren erst drei Monate
nach der 10. Ratifizierung, d.h. der völkerrechtlich bindenden
Anerkennung durch einen Staat, in Kraft tritt. Costa Rica hat diesen
Schritt nun ermöglicht und als zehnter Staat ratifiziert - nach
beispielweise Thailand, Bolivien, Gabun und Deutschland.





"Damit haben Kinder weltweit schon bald eine wichtige
Zusatzoption, um ihre Rechte einzufordern", erläutert Antje Weber.
Bis der erste Fall tatsächlich in Genf landet, ist allerdings noch
etwas Geduld nötig: "Eine Bedingung ist, dass der nationale Rechtsweg
erschöpft wurde." Das kann selbst in Deutschland Jahre dauern.
"Künftig wird das Verfahren aber an Bedeutung gewinnen und vor allem
Kindern aus Ländern mit schwachen Justizsystemen bei der
Verwirklichung ihrer Rechte helfen", ist Weber überzeugt.

Weitere Informationen: www.individualbeschwerde.de



Kontakt:
Christian Herrmanny, stellv. Pressesprecher
Festnetz: 0203.7780-242; mobil: 0178.23 29 667
E-Mail: christian.herrmanny(at)knh.de


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Datum: 14.01.2014 - 20:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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