Die Regionale-Auskunft.com weist die Unternehmen darauf hin, dass der Bundesgerichthof entschieden hat, dass eine Einwilligung nur dann für wirksam gilt, wenn "diese im Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird".
(firmenpresse) - Die Regeln bei Werbeanrufen sind mittlerweile sehr streng geworden. Unternehmen dürfen keine Privatpersonen telefonisch kontaktieren, wenn von diesen keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Die Regionale-Auskunft.com (http://regionale-online-auskunft.com/keine-anrufe-ohne-einwilligung/) weist die Unternehmen darauf hin, dass der Bundesgerichthof entschieden hat, dass eine Einwilligung nur dann für wirksam gilt, wenn "diese im Kenntnis der Sachlage und für den konkreten Fall erklärt wird". Eine entsprechende Einwilligung liegt nicht vor, wenn beispielsweise im Rahmen eines Gewinnspiels sich der Kunde mit der Nutzung der Daten einverstanden erklärt. Unternehmen sind verpflichtet, dem Kunden darüber zu informieren, was der Grund des Anrufers ist und welches Unternehmen ihn nun anruft.
Regionale-Auskunft.com (http://regionale-auskunft24.com) rät den Unternehmen aufgrund dieser strengen Regeln den Versandweg zu wählen. Jedoch keine E-Mails, denn dieser Versand ist auch umstritten. Die schriftliche Kontaktierung ist oft nicht so erfolgsversprechend, aber die Unternehmen schützen sich vor teuren Geldstrafen.
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Frau Stefan
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