PresseKat - Arbeiten bei Krankschreibung ist durchaus erlaubt

Arbeiten bei Krankschreibung ist durchaus erlaubt

ID: 1007642

Für viele Arbeitnehmer ist das Arbeiten bei Krankschreibung ein tabu. Aber es gibt dennoch Möglichkeiten, einer Tätigkeit nachzugehen.

(firmenpresse) - Arbeiten bei Krankschreibung ist durchaus erlaubt
Wer krank ist, gehört ins Bett. Das sehen sicherlich die Meisten so. Aber es gibt auch einige Arbeitnehmer, die bei einer Krankschreibung dennoch arbeiten wollen oder gar müssen. Im ersten Moment würde man vielleicht sagen, dass es nicht erlaubt ist. Schließlich stellt der Arzt nicht umsonst eine Krankschreibung aus. Und auch versicherungstechnisch gibt es sicherlich eine Menge Ärger, wenn der Arbeitnehmer trotz eines Krankenscheins einfach zur Arbeit geht. Oder etwa nicht?

Trotz Krankschreibung zur Arbeit
Wer als Arbeitnehmer krankgeschrieben wurde, muss nicht unbedingt zu Hause bleiben. Fühlt sich der Betroffene einfach besser, obwohl das Attest noch nicht abgelaufen ist, kann man ruhig wieder zur Arbeit gehen. Einer frühzeitigen Rückkehr an den Arbeitsplatz spricht nicht gegen. Dies wurde auch vom Verband der deutschen Arbeitsrechtsanwälte bestätigt.

Die Krankschreibung vom Arzt
Wichtig ist zu wissen, dass es sich bei einer Krankschreibung, die auch als AU-Bescheinigung bezeichnet wird, nur eine Prognose des Arztes ist. Demnach kann sich der Patient schneller erholen oder eben auch noch länger krankgeschrieben werden. In diesem Fall müsste dann dem Arbeitgeber eine neue Bescheinigung vorgelegt werden. Es ist also dennoch möglich, dass Arbeitnehmer auch arbeiten bei Krankschreibung.


Mit infektiösen Krankheiten ist nicht zu spaßen
Ausnahmen sollten allerdings gemacht werden, wenn es sich bei den Erkrankungen um hochinfektiöse Diagnosen. In diesem Fall ist nicht nur die eigene Gesundheit zu berücksichtigen, sondern auch die der Kollegen oder der anderen Menschen, mit denen man im Lauf seiner Tätigkeit zu tun hat. Bei einer solchen Erkrankung sollte immer der ärztliche Rat eingehalten werden. Auf diese Weise können Ansteckungen verhindert werden.

Vor der Rückkehr Arbeitgeber informieren
Möchte ein Arbeitnehmer vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, sollte auf jeden Fall der Arbeitgeber über dieses Vorhaben informiert werden. Denn diese muss schließlich auch noch sein Okay geben.





Ohne Einverständnis vom Arbeitgeber geht nichts
Gibt der Arbeitgeber nicht sein Einverständnis, dass der Arbeitnehmer frühzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, so muss dies auch respektiert werden. Schließlich trägt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht für seine Angestellten. Entsprechend kann ein Mitarbeiter auch wieder nach Hause geschickt werden, sofern dieser eben nicht wieder richtig gesund ist. Für den Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Mitarbeiter arbeitsfähig sind und entsprechend zum Dienst erscheinen.

Die eigene Gesundheit im Fokus haben
Auch wenn es vielen Menschen sicherlich schwer fällt, so ist es manchmal doch die beste Möglichkeit, einfach die Krankschreibung zu akzeptieren und dem Körper ein wenig Ruhe zu gönnen. Denn auch eine Erkrankung sollte richtig auskuriert werden. Dann hat der Körper auch wieder mehr Kraft und kann die anfallenden Arbeiten und Belastungen besser ausführen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ALTANA fördert Arbeitszeugnis Rechtsanwalt – Diese Formulierungen sind wichtig
Bereitgestellt von Benutzer: as3110
Datum: 20.01.2014 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1007642
Anzahl Zeichen: 3287

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: KleineLIsa
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-129687

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeiten bei Krankschreibung ist durchaus erlaubt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Experto (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Mit diesen Tipps wird die Weihnachtsfeier zum Erfolg ...

Weihnachtsfeiern mit den Kollegen sind heute eigentlich gar nicht mehr wegzudenken. Und an sich ist solch eine Feier eine ideale Gelegenheit für gemeinsame Stunden voll Spaß und guter Unterhaltung. In der Praxis sieht es dann doch oft etwas ander ...

Weihnachtsgrüße, die wirklich ankommen ...

Weihnachtsgrüße bekommen ist schön, selbst welche auf die Reise schicken ist hingegen oft eine ungeliebte Tätigkeit. Der Grund ist einfach: Neben einem gewissen Aufwand ist es die Ratlosigkeit, die diese Angelegenheit zum Problem werden lässt. W ...

Alle Meldungen von Experto