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Arbeitszeugnis Rechtsanwalt – Diese Formulierungen sind wichtig

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Auch ein Arbeitszeugnis für einen Rechtsanwalt sollte korrekt geschrieben sein. Schließlich kann die eine oder andere unschöne Formulierung für den Juristen weitreichende Konsequenzen bedeuten.

(firmenpresse) - Natürlich sollte nicht nur bei dem Arbeitszeugnis eines Rechtsanwaltes auf die passenden Formulierungen geachtet werden. Viele Menschen sind sich der Bedeutung eines Arbeitszeugnisses nicht wirklich bewusst. Aber dieses darf wirklich nicht in einer Bewerbung fehlen. Denn schließlich möchte sich der neue Arbeitgeber ein Bild von seinem neuen Mitarbeiter machen. Und dies kann er am besten, wenn er einen Einblick in das bisherige Arbeitsleben bekommt. Entsprechend ist ein Arbeitszeugnis sehr wichtig.

Wenn das Arbeitszeugnis den beruflichen Weg verbaut
Nicht immer stimmt die Chemie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Entsprechend kann es auch schon mal sein, dass Arbeitgeber Formulierungen in das Arbeitszeugnis die schreiben, die vielleicht nicht wirklich der Wahrheit entsprechen. Dies kann für den Arbeitnehmer das berufliche Aus bedeuten. Denn laut dem deutschen Gesetz muss das Arbeitszeugnis mindestens die Note „gut“ besitzen, um den Arbeitnehmer das weitere Berufsleben nicht verbauen zu können. Somit ist das Arbeitszeugnis auch ein Beweis für die Angaben im Lebenslauf.

Mustervorlagen als Arbeitszeugnis
Viele Arbeitgeber machen es sich auch sehr einfach. Hier werden einfach entsprechende Mustervorlagen für das Arbeitszeugnis heruntergeladen und dann ausgefüllt. Ein solches Schriftstück sagt aber nicht wirklich viel über die Qualifikationen und Leistungen eines Menschen aus. Entsprechend muss dieses, beispielsweise, Arbeitszeugnis Rechtsanwalt auch nicht als solches akzeptiert werden. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein persönliches und individuelles Arbeitszeugnis.

Tenor des Arbeitszeugnis´
In einem individuellen Arbeitszeugnis sollten auf jeden Fall die Leistungen und Kompetenzen des Arbeitnehmers zu finden sein. Darüber hinaus muss auch das Verhalten im Team thematisiert werden. Aber auch wenn ein Arbeitszeugnis auf den ersten Blick gut aussieht, muss dem noch lange nicht so sein.

Formelle Grundlagen eines Arbeitszeugnis´




Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein schriftlich ausgestelltes Arbeitszeugnis. Dieses muss zudem auch noch von dem Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Darüber hinaus ist nur ein ausgedrucktes Original adäquat. Eine E-Mail oder ein PDF-Dokument sind nicht ausreichend. Das Arbeitszeugnis muss aber nicht via Post gesandt werden. In Deutschland besteht für das Arbeitszeugnis eine Holschuld von Seiten des Arbeitnehmers. Wichtig ist vor allem, dass alle Angaben zur Person im Schriftstück enthalten sind. Dazu gehören:

•Vorname
•Nachname
•Geburtsdatum
•Angaben zur Tätigkeit wie Zeitraum, genaue Positionsbeschreibung
Im Arbeitszeugnis darf sich keine offene Kritik am Arbeitnehmer finden. Aus diesem Grund sollte unbedingt auf die Codes geachtet werden, die sehr gerne verwendet werden. Vieles was auf den ersten Blick positiv erscheint, stellt manchmal als Gegenteil heraus.
Beispiele für versteckte Codes der Arbeitgeber
Bei einem sehr guten Arbeitszeugnis finden sich beispielsweise Formulierungen, wie:
•Leistung: Seine / Ihre Aufgaben erfüllte er / sie stets zur vollsten Zufriedenheit.
•Einsatz: Er / Sie zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.
•Wissen: Aufgrund seines umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens erzielte er / sie immer weit überdurchschnittliche Erfolge.
•Teamfähigkeit: Er / Sie wurde wegen seines / ihres freundlichen Wesens und seiner / ihrer kollegialen Haltung von den Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt.
•Teamleitung: Er / Sie verstand es in hervorragender Weise seine / ihre Mitarbeiter zu überzeugen und zu motivieren, sodass er / sie alle ihm / ihr übertragenen Aufgaben mit sehr großem Erfolg verwirklichen konnte.
Bei einem gegenteiligen Arbeitszeugnis mit der eher schlechtesten Note würde es etwa so aussehen:
•Leistung: Seine / Ihre Aufgaben erfüllte er / sie im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
•Einsatz: Seine / Ihre Einsatzbereitschaft entsprach im Allgemeinen den Anforderungen.
•Wissen: Er / Sie zeigte bei der Arbeit das notwendige Fachwissen.
•Teamfähigkeit: Er / Sie war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzen bemüht.
•Teamleitung: Er / Sie war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.




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Datum: 20.01.2014 - 19:04 Uhr
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