Die Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass Darlehensnehmer auch heute noch die einst abgeschlossenen Verträge widerrufen können.
(firmenpresse) - Viele Bauherren und Immobilienkäufer ärgern sich über die hohen Zinsen ihrer vor einigen Jahren abgeschlossenen Hypothekenkredite. Gerade in einer Phase mit niedrigen Zinsen ließ sich so mancher Euro sparen. Doch die eingegangene Zinsbindung verhindert einen Umstieg auf günstigere Darlehenskonditionen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die von vielen Kreditinstituten wie beispielsweise Commerzbank, Deutscher Bank, ING-Diba, Postbank oder verschiedener Sparkassen im Zusammenhang mit den Darlehensverträgen verwandt wurden, können den Kreditnehmern jetzt die Chance zum Ausstieg aus den Verträgen eröffnen.
Die Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass Darlehensnehmer auch heute noch die einst abgeschlossenen Verträge widerrufen können. Die möglichen Fehler sind dabei vielfältig. Manche Banken haben insbesondere seit 2002 in bestimmten Zeiträumen Formulierungen verwandt, die unzulässig waren oder gegen das Gebot verstoßen, die Widerrufsbelehrungen deutlich grafisch hervorzuheben. Für die Darlehensnehmer bedeutet dies, dass sie einen Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können.
Vor unüberlegten und schlecht vorbereiteten Einzelaktionen oder gar Zahlungseinstellungen müssen wir warnen. Beim Widerruf langlaufender Kredite und deren Abwicklung gibt es zahlreiche Fallstricke, denn wenn eine Bank den Widerruf nicht akzeptiert und der Kunde die Zahlung einstellt, kann es schnell zu einem Schufa-Eintrag mit unangenehmen Weiterungen kommen. Erfolgversprechender ist es, mit anwaltlicher Unterstützung mit der Bank ins Gespräch zu kommen und zu versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Erst wenn dieser Versuch scheitert, sollte der Klageweg bestritten werden.
Sie möchten wissen, ob Sie Ihren Immobilienkredit widerrufen können? Sie suchen anwaltliche Begleitung bei der erfolgreichen Umsetzung des Widerrufs?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen weiter.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info(at)nittel.co
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.