Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen
(firmenpresse) - Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen
10.03.2015 - Erst geht die Fondsgesellschaft in Liquidation, jetzt sollen Anleger der ALBIS Capital GmbH & Co. KG auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert dies eine Karlsruher Anwaltskanzlei, die die inzwischen in RvH AG & Co. KG i.L. umfirmierte Fondsgesellschaft vertritt.
Dabei dürften die Ansprüche in keiner Weise begründet sein. Ausschüttungen können, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, nur dann zurückverlangt werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Der Gesellschaftsvertrag der ALBIS Capital GmbH & Co. KG schließt einen unmittelbaren Anspruch der Fondsgesellschaft auf Rückforderung von Ausschüttungen aber explizit aus. Daher besteht nach unserer derzeitigen Einschätzung der geltend gemachte Anspruch nicht.
Auf keinen Fall sollten sich ALBIS-Anleger daher durch derartige Schreiben einschüchtern lassen. Es empfiehlt sich vielmehr, einen mit der Materie vertrauten Anwalt mit der Prüfung der Ansprüche und gegebenenfalls ihrer Zurückweisung zu beauftragen.
Nittel | Fachanwälte rund um Ihr Vermögen
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info(at)nittel.co
Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 72 98 080 | Fax: 06223 - 72 98 099
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/albis-capital-gmbh-co-kg-anleger.html
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://schiffsfonds-anleger.de und http://anwaltshaftung.de