Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Fonds MS Santa-B Schiffe?
(firmenpresse) - Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen und Prospektfehlern macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Büros in Heidelberg, Berlin, Leipzig, Hamburg und München für mehrere Mandanten geltend. Vor dem Landgericht Hamburg wurden Klagen gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds eingereicht. Verschiedene Banken und Sparkassen hatten ihren Kunden die Beteiligung an dem vom Emissionshaus MPC aufgelegten Fonds MS "Santa-B Schiffe" empfohlen.
Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die an die Banken und Sparkassen für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung des Fonds "MPC Offen Flotte" fließende Provision.
Mehr Informationen zu MPC Satna B Schiffe (Offen Flotte): http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-schadenersatzansprueche-fuer-fondsanleger-drohen-zu-verjaehren.html
Für eine fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die die jeweilige Bank oder Sparkasse schadenersatzpflichtig, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die drei Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen KG. Die Gründungsgesellschafter müssten darüberhinaus für etwaige Prospektfehler Schadenersatz leisten.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Schiffsfondsbeteiligungen durchgesetzt.
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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.