Augsburg, Juli 2009. - Der Sparzwang in der Krise trifft auch IT-
Projekte. Im Jahr 2009 haben viele Unternehmen ihre Pläne
dazu gestoppt oder bis zum Jahresende aufgeschoben. Die
Projektauslastung der IT-Freiberufler erreicht laut einer
Umfrage des IT-Projektportals GULP einen neuen Tiefstwert
seit dem Jahr 2005: Nur etwa zwei Drittel (64 Prozent) rechnen
2009 mit Vollbeschäftigung. Im verstärkten Wettbewerb wird
eine IT-Haftpflichtversicherung (branchenspezifische
Betriebshaftpflicht) fĂĽr IT-Freelancer immer wichtiger. "Wir
hatten erst kĂĽrzlich den Fall, dass ein Auftraggeber den
Projektzuschlag vom Versicherungsumfang des Freiberuflers
abhängig gemacht hat", bestätigt Ralph Günther,
Geschäftsführer der exali GmbH, diesen Trend.
(firmenpresse) - AGB schĂĽtzen nicht ausreichend vor
SchadensersatzansprĂĽchen bei IT-Projekten
Der Trugschluss: Noch immer gehen viele IT-Freiberufler
davon aus, dass sie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Dienstvertrag
rechtlich ausreichend vor Schäden aufgrund fehlerhafter
Softwareentwicklung, Beratung, Serverwartung,
Datensicherung oder Web-Hosting schĂĽtzen.
Die Praxis zeige laut GĂĽnther jedoch, dass
HaftungsausschlĂĽsse und Freizeichnungsklauseln in den
AGB vor Gericht oft nicht standhalten. Und, entgegen der
weit verbreiteten Meinung hätten Kunden auch Anspruch
auf Schadenersatz bei fehlerhaften Tätigkeiten oder
Unterlassungen, die auf einem Dienstvertrag basieren.
Hierunter fallen zum Beispiel Beratungsfehler,
Programmierfehler, Urheberrechtsverletzungen oder
Virenschäden.
Will der Freiberufler nicht mit seinem Privatvermögen
haften – was er bei fehlender Absicherung tut – ist eine IT
Betriebshaftpflichtversicherung zwingend nötig. Diese
bietet Schutz vor Schadenersatzzahlungen an Kunden und
Auftraggeber sogar dann, wenn Fehler leicht und grob
fahrlässig entstanden sind. Zudem erstattet sie auch
gerichtliche und auĂźergerichtliche Kosten zur sogenannten
Abwehr bei unbegründeten oder überhöhten
Schadenersatzforderungen ("passiver Rechtsschutz").
"Wer jetzt an der falschen Stelle spart, versperrt sich
möglicherweise die Chance auf zukünftige IT-Projekte",
gibt GĂĽnther zu bedenken. "Wir bei exali stellen fest, dass
verstärkt bei Ausschreibungen, Aufträgen der öffentlichen
Hand, Krankenkassen oder auch größeren Unternehmen
eine Betriebshaftpflicht zur Absicherung von IT-Risiken oder
spezielle IT-Haftpflichtversicherung vom Auftraggeber
gefordert wird. Je besser sie die speziellen Anforderungen
des Projektes adressiert, desto wahrscheinlicher ist der
Projektzuschlag".
exali hat auf diesen Entwicklung reagiert: Auf dem
Versicherungsportal www.exali.de können sich Freiberufler
die Versicherungsbestätigung ihrer IT-Haftpflicht seit April
2009 selbst online in deutscher und englischer Sprache
erstellen. Damit können sie dem Auftraggeber den
Versicherungsschutz bei Verhandlungen jederzeit
nachweisen.
Weitere Informationen im Internet:
zur GULP-Umfrage "Projektauslastung":
http://www.gulp.de/kb/mk/arbeitsmarkt/Umfrage_Projektausl
astungFB_f.html
zur IT-Haftpflichtversicherung von exali:
http://www.exali.de/it/IT-Portal,1.php
zum Versicherungsvergleich IT-Betriebshaftpflicht:
http://www.exali.de/it/IT-
Haftpflicht/Versicherungsvergleich,5289.php
exali GmbH: Auf www.exali.de, dem Versicherungsportal fĂĽr
Dienstleister und freie Berufe, bieten Geschäftsführer Ralph
GĂĽnther und sein Team Beratung und exklusive
Versicherungskonzepte fĂĽr den speziellen Bedarf verschiedener
Branchen. Seit 2002 können IT-Experten und IT-Dienstleister
die Online-Policierung in Echtzeit nutzen, um sich gegen die
Risiken ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern. Mittlerweile
umfasst das Angebot auch Berufshaftpflichtversicherungen fĂĽr
die Medienbranche sowie fĂĽr Berater, Manager und Trainer.
Damit bietet exali.de eine gemeinsame Plattform fĂĽr die sich
immer stärker zum Trend entwickelnden maßgeschneiderten
Branchenlösungen.
exali GmbH
Ralph GĂĽnther
Landsberger StraĂźe 59a
86179 Augsburg
Tel: +49 (0)821-809946-0
Fax: +49 (0)821-809946-29
Mail: info(at)exali.de
www.exali.de