Der Hamburger Rechtsanwalt Helbing, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht, macht auf vertraglich fehlerhafte Immobilienkredite aufmerksam.
(firmenpresse) - Über das stark gesunkene Zinsniveau für Immobilienkredite freuen sich zunächst einmal die Bankkunden, die einen neuen Baukredit beantragen oder bei deren bestehenden Krediten die Zinsbindung ausläuft. Was machen aber jene Darlehensnehmer, die schon vor Jahren eine lange Zinsbindung eingegangen sind? Eine Umschuldung scheitert an der langen Restlaufzeit, die bei Ablösung des Altdarlehens zu einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung führt. In vielen Fällen gibt es nun eine historische Chance, sich von den bestehenden Darlehensverträgen zu lösen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Wie unter anderem das Hamburger Abendblatt berichtete, hat die Verbraucherzentrale Hamburg mehrere hundert Immobilienkredite geprüft und dabei festgestellt, dass zwei Drittel der geprüften Verträge fehlerhaft ist. Rechtlicher Ansatzpunkt ist dabei die bei Verbraucherdarlehen obligatorische Widerrufsbelehrung. Jedem Verbraucher ist nach § 495 BGB das Recht einzuräumen, die Kreditverträge binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Lauf dieser Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerruf aufgeklärt wurde. Auch wenn sich die Banken an einer Muster-Widerrufsbelehrung orientieren konnten, stellte sich die Widerrufsbelehrung häufig als fehlerhaft dar.
Rechtsanwalt Helbing erklärt die Schwierigkeiten, vor denen die Kreditinstitute jetzt stehen, so: "Eigentlich sollte es den Banken und Sparkassen durch eine Muster-Widerrufsbelehrung gerade einfach gemacht werden, ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufzuklären. Allerdings enthielt dieses Muster eine Vielzahl von Tücken. Das Muster wurde etliche Male überarbeitet und verstieß mit der Formulierung, die Frist beginne "frühestens" mit Erhalt der Belehrung, zeitweise selbst gegen die gesetzliche Vorgabe, obwohl es vom Verordnungsgeber stammt. Zudem haben viele Banken und Sparkassen an der Musterformulierung Änderungen vorgenommen, die jetzt zur Unwirksamkeit der Belehrungen führen. Ich habe den Eindruck, dass die Kreditinstitute die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf die leichte Schulter genommen haben. Die Rechtsprechung ist in ihrer Betrachtungsweise jedoch extrem formal. Diese formale Betrachtungsweise begünstigt ohne Zweifel die Durchsetzung der Ansprüche."
Ein weiterer Gesichtspunkt wirkt ebenfalls zugunsten der Bankkunden: Rechtsanwalt Helbing: "Anders als Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche unterliegt das Widerrufsrecht keiner Verjährung. Ein wesentliches, in vielen anderen Fällen von den Banken vorgebrachtes Argument ist damit vom Tisch. Aufgrund dieser günstigen und in vielen Fällen eindeutigen Rechtslage lassen sich gute Ergebnisse häufig auch ohne ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren im Verhandlungswege erreichen. Eine fachanwaltliche Beratung ist jedoch schon zu empfehlen, um im Einzelfall die Folgen eines wirksamen Widerrufs zu ermitteln." Die Kanzlei Helbing hat für diverse Mandanten erfolgreich die Kreditverträge widerrufen und die daraus resultierenden Ansprüche durchgesetzt.
Rechtsanwalt Helbing: Von Hamburg aus deutschlandweit tätig
Direkt an Hamburgs Außenalster, einer begehrten Wohn- und Geschäftsgegend, hat Rechtsanwalt Tobias P. Helbing seine Kanzlei im Jahre 2007 eröffnet. Zuvor hat er sich durch seine langjährige Tätigkeit in zwei renommierten Rechtsanwaltskanzleien umfangreiches Fachwissen und Prozesserfahrung angeeignet. Rechtsanwalt Helbing war bereits zur Kanzleieröffnung im Jahr 2007 überwiegend im Bank- und Kapitalanlagerecht tätig. Nur zwei Jahre später ? im Jahr 2009 ? wurde er zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ernannt. Die Mandanten von Rechtsanwalt Helbing kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Neben Prozesserfahrungen an Amts,- Landes- und Oberlandesgerichten konnte Helbing auch international wichtige Erfahrungen sammeln. So hat er Prozesse am Europäischen Gerichtshof geführt und weiß, worauf es bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen ankommt.
Keine Angst vor großen Namen
Große Namen machen Rechtsanwalt Helbing keine Angst, eher motivieren sie ihn noch zusätzlich. Zu den erfolgreich in Anspruch genommenen Prozessgegnern von Rechtsanwalt Helbing gehören etliche Großbanken wie die Commerzbank, die Deutsche Bank, die UniCredit (früher: HypoVereinsbank), die Postbank, die UBS (Deutschland) sowie diverse Sparkassen und Volksbanken.
Weitere Informationen im Internet unter http://www.kanzlei-helbing.de
Die ausschließlich wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Helbing in Hamburg konzentriert sich auf die effiziente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Rechtsanwalt Helbing hat Prozesserfahrung an etlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie am Europäischen Gerichtshof.
Mörfelder Landstraße 109, 60598 Frankfurt am Main