Bankrecht und Kapitalanlagerecht sind einer Zeit unüberschaubarer Produkte besonders gefragt. Die Kanzlei Helbing ist darauf spezialisiert.
(firmenpresse) - Das Bank- und Kapitalanlagerecht ist eine komplexe Thematik, deren erfolgreiche Bearbeitung besonders vertiefte Spezialkenntnisse und Erfahrungen erfordert. Häufig führt eine falsche oder unvollständige Beratung oder die Unterlassung notwendiger Angaben durch Bankmitarbeiter oder Kapitalanlageberater dazu, dass Anlegern ein falsches Bild von den mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken vermittelt wird. Gerade in Krisenzeiten droht eine Realisierung dieser im Zeitpunkt der Anlageentscheidung oft unterschätzten Risiken. Sich gegen falsche oder unzureichende Angaben des Vermittlers zu wehren, erscheint auf den ersten Blick oft schwer, denn die Gegner wirken aufgrund ihrer betrieblichen Organisation übermächtig. Doch den Vorteilen einer großen Organisation steht der Nachteil gegenüber, dass sich ein großes Unternehmen fehlerhaftes Verhalten jedes einzelnen seiner Mitarbeiter zuzurechnen hat. Gerade daher ist eine umfangreiche Aufklärung des individuellen Sachverhalts für eine erfolgreiche Bearbeitung unabdingbar. Rechtsanwalt Tobias P. Helbing geht mit seinen Mandanten diesen Weg und hilft bei Konflikten und juristischen Streitfällen.
Rechtsanwalt Helbing: Von Hamburg aus deutschlandweit tätig
Direkt an Hamburgs Außenalster, einer begehrten Wohn- und Geschäftsgegend, hat Rechtsanwalt Tobias P. Helbing seine Kanzlei im Jahre 2007 eröffnet. Zuvor hat er sich durch seine langjährige Tätigkeit in zwei renommierten Rechtsanwaltskanzleien umfangreiches Fachwissen und Prozesserfahrung angeeignet. Rechtsanwalt Helbing war bereits zur Kanzleieröffnung im Jahr 2007 überwiegend im Bank- und Kapitalanlagerecht tätig. Nur zwei Jahre später ? im Jahr 2009 ? wurde der hoch motivierte Anwalt zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ernannt. Die Mandanten von Rechtsanwalt Helbing kommen aus dem gesamten Bundesgebiet. Neben Prozesserfahrungen an Amts,- Landes- und Oberlandesgerichten konnte Helbing auch international wichtige Erfahrungen sammeln. So hat er Prozesse am Europäischen Gerichtshof geführt und weiß, worauf es bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen ankommt.
Keine Angst vor großen Namen
Die Anleger werden von ihren Beratern, denen sie besonderes Vertrauen entgegenbringen, immer wieder über die Sicherheit des empfohlenen Anlageprodukts und die jederzeitige Verfügbarkeit der angelegten Gelder getäuscht. So ist es auch mehreren Mandanten von Rechtsanwalt Helbing ergangen, die in den SEB Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt (ISIN: DE000SEB1AA9; WKN: SEB1AA) bzw. in den SEB Vermögensverwaltungsfonds Total Return (ISIN: DE000SEB1AB7; WKN: SEB1AB) investiert haben. Die Investition in diese offenen Vermögensverwaltungsfonds wurde insbesondere mit ihrer hohen Sicherheit und der jederzeitigen Verfügbarkeit des angelegten Geldes beworben. Schockiert mussten die Anleger Anfang des Jahres 2012 zur Kenntnis nehmen, dass die "offenen" Fonds "geschlossen" wurden und sie nicht mehr an ihr erspartes Geld kommen. Die Santander Bank hat hierüber nach Auffassung von Rechtsanwalt Helbing nicht nur unzureichend aufgeklärt, sondern die zunehmenden Risiken noch im Rahmen ihrer Jahres- und Halbjahresberichte "kleingeredet". Dies wiegt umso schwerer, als die Vermögensverwaltungsfonds ihrerseits in offene Immobilienfonds investiert waren, die bereits die Anteilsrücknahme ausgesetzt hatten. Für Helbing ist klar: Wurde über dieses Risiko nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt, haben Anleger die Chance, das Geschäft zur Rückabwicklung kommen zu lassen. Er schreibt auf seiner Website, dass die Santander Bank die von ihrer Rechtsvorgängerin, der SEB Bank, beworbene Sicherheit und Verfügbarkeit der angelegten Gelder durch die über Jahre hinweg erfolgte Aufrechterhaltung des Investments in offene Immobilienfonds selbst unterwandert hat. Als bedauerlichen Einzelfall kann man das hier geschilderte Geschäftsverhalten nicht betrachten, im Gegenteil, viele andere namhafte Institute zeigen sich ebenfalls oft nicht von ihrer allerbesten Seite, wenn es um den Schutz von Anlegern geht. Zahlreiche Institute haben in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie es mit dem Schutz der Anleger nicht so genau nehmen. Große Namen machen Rechtsanwalt Helbing keine Angst, eher motivieren sie ihn noch zusätzlich. Zu den erfolgreich in Anspruch genommenen Prozessgegnern von Rechtsanwalt Helbing gehören etliche Großbanken wie die Commerzbank, die Deutsche Bank, die UniCredit (früher: HypoVereinsbank), die UBS (Deutschland) sowie diverse Sparkassen und Volksbanken. Für viele Anleger, die sich einst hilflos fühlten, war Helbing schon der rettende Anker in einer stürmischen "Anlage-See".
Weitere Informationen im Internet unter http://www.kanzlei-helbing.de
Die ausschließlich wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Helbing in Hamburg konzentriert sich auf die effiziente gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Zivil- und Wirtschaftsrecht, insbesondere auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Rechtsanwalt Helbing hat Prozesserfahrung an etlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie am Europäischen Gerichtshof.
Mörfelder Landstraße 109, 60598 Frankfurt am Main