(ots) -
"Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Rechtsauffassung
bestätigt und die 3-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht - wie zu
erwarten - für verfassungswidrig erklärt. Damit wird die
Chancengleichheit und die Wahlrechtsgleichheit der kleinen Parteien
in Deutschland erheblich gestärkt", erklärt Sascha Giller,
Rechtsanwalt in der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). Die Kanzlei
hatte in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine
politische Partei vertreten. Das Gericht hat am Mittwoch (26. Februar
2014) die umstrittene 3-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht für
verfassungswidrig erklärt.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts stellt die
Drei-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen rechtlichen und
tatsächlichen Verhältnissen einen schwerwiegenden Eingriff in die
Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der
politischen Parteien in Deutschland dar. Dies sei, so entschied der
Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts, deshalb
verfassungswidrig. Jede Stimme eines Wahlberechtigten muss
grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche
Erfolgschance haben.
"Dies ist ein großer Erfolg für die Demokratie und für unseren
Rechtsstaat. Damit werden die kleineren Parteien bei der kommenden
Europawahl nicht mehr ausgesperrt und haben jetzt endlich auch die
Chance, in das Europaparlament gewählt zu werden", betont
Rechtsanwalt Sascha Giller. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte
(www.pwb-law.com) hat sich für die Abschaffung der
3-Prozent-Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht eingesetzt.
"Ich bin zufrieden, dass unsere Argumentente auch die Richter
überzeugt haben", erklärt Giller zu der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts.
Gegen die vom Bundestag im Juni 2013 beschlossene Sperrklausel bei
den Europawahlen hatten zahlreiche Bürger und vor allem kleinere
Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht hat
nun den Anträgen entsprochen und die 3-Prozent-Sperrklausel für
verfassungswidrig erlärt.
Sehen Sie dazu auch ein Videostatement von Rechtsanwalt Sascha
Giller auf www.pwb-law.com
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