(ots) - Stephan Russ-Mohl, Journalistik-Professor in
Lugano, sieht Klärungsbedarf bei der Frage, ob die enge
Zusammenarbeit von "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR beim
Rechercheverbund tatsächlich dem deutschen Recht entspricht.
Den Rechercheverbund findet Stephan Russ-Mohl "spannend": "Wenn
private Anbieter neben der gebühren-finanzierten
öffentlich-rechtlichen Konkurrenz online eine Überlebenschance haben
sollen, werden sie derartige Kooperationen entwickeln müssen."
"Die ungeklärte Frage ist allerdings, ob aus öffentlichen Mitteln
finanzierte Inhalte nicht allen Gebührenzahlern - und damit
vielleicht auch allen privaten Medienunternehmen? - gleichermaßen
verfügbar sein sollten. Da gibt es sicherlich Klärungsbedarf", so
Medien-Professor Stephan Russ-Mohl gegenüber dem Branchendienst
Newsroom.de.
Petra Werner, Geschäftsführende Direktorin am Institut für
Informationswissenschaft der Fachhochschule Köln, begrüßt den
Rechercheverbund von NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung": "Ich
betrachte Kooperationen dann positiv, wenn sie helfen, publizistische
Vielfalt zu erhalten oder zu erweitern - und das sehe ich nicht per
se als Widerspruch. Genau deswegen ist es aber auch wichtig, solche
Kooperationen weiterhin kritisch im Blick zu behalten", betont die
Wissenschaftlerin gegenüber Newsroom.de.
Gregor Daschmann, Professor für Kommunikationswissenschaft am
Institut für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
hält den Rechercheverbund von "Süddeutsche Zeitung", WDR und NDR
"selbstverständlich" für rechtens: "Ich wundere mich auch ein wenig,
warum diejenigen, die sonst bei allem das Hohe Lied der
Pressefreiheit singen, dann permanent die Öffentlich-Rechtlichen
gängeln wollen. Die Freiheiten des Artikel Fünf gelten schließlich
auch für diese. Auch sie dürfen ihre Partner zunächst einmal frei
wählen", so Gregor Daschmann gegenüber Newsroom.de.
Dagegen warnt Thomas Hoeren, Professor am Institut für
Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster: "Die Kooperation ist ein weiteres
Element in Richtung Privatisierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks und hin zu einer verbotenen Quersubventionierung von
Wettbewerb."
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