PresseKat - Die Städtische Verkehrssicherungspflicht für Bäume

Die Städtische Verkehrssicherungspflicht für Bäume

ID: 1032049

Schadensersatzpflicht der Kommunen?

(firmenpresse) - Den Winter kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als vorüber deklarieren und der Frühling steht ins Haus. Doch dies bedeutet nicht nur, dass bald wieder alles blüht sondern auch, dass Bäume wie Pappeln oder Kastanien Äste oder ähnliches verlieren können, die dann wiederum zu Schäden an parkenden Autos führen können.


Doch wie ist dieses allgegenwärtige Problem rechtliche zu beurteilen? Bestehen gesteigerte Verkehrssicherungspflichten? Müssen Städte und Kommunen Schadensersatz leisten, wenn der Ast eines gesunden Baumes auf ein parkendes Auto fällt?


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich kürzlich mit diesem Thema befasst und entschieden: Fallen Äste oder ähnliches von einem gesunden Baum und richten Schaden an, müssen Städte und Kommunen nicht haften.


""Für Städte und Kommunen bestehen bei gesunden Bäumen keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten über die normalen hinaus, auch dann nicht wenn es sich um Bäume wie Pappeln oder Kastanien handelt, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand vermehrt Äste herabfallen und Schäden anrichten."", erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kreuzer die Entscheidung der Karlsruher Richter, www.anwaelte-hueckelhoven.de


Natürlich müssen die zuständigen Behörden dafür Sorge tragen, dass von städtischen Bäumen keine Gefahr ausgeht. Insbesondere bei erkrankten Bäumen müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen herab fallende Teile getroffen werden oder der kranke Baum gänzlich entfernt werden.


Herab fallendes Grünzeug von gesunden Bäumen gehöre nach Ansicht des BGH jedoch zum allgemeinen Lebensrisiko und löse deshalb auch keine entsprechenden Schadensersatzanspruch gegen die Städte und Kommunen aus. Hier besteht keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht über das übliche Maß hinaus.






"Bei gesunden Bäumen besteht im Gegensatz zu kranken Bäumen keine Pflicht diese aus gefahrerhöhten Zonen zu entfernen oder generell keine Bäume an den Straßenrand zu Pflanzen. Dies würde sonst unweigerlich dazu führen, dass es in engen Städten bald überhaupt keine Grünflächen oder Baumbepflanzung mehr gebe.", erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kreuzer, www.anwaelte-hueckelhoven.de

Die Autofahrer müssen in solchen Zeiten, in denen Weichholzbäume vermehrt Äste lassen auch selber mögliche Gefahren beim Parken in Betracht ziehen und im Zweifel ihr Auto dadurch sichern, dass sie es an einer anderen Stelle parken.

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Datum: 13.03.2014 - 10:50 Uhr
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