(ots) - Städte, Gemeinden und Bürger sind auf der Suche
nach bestmöglichen Lösungen, wenn es um die sichere Wärmeversorgung
ihrer Immobilien geht. Schließlich will man ja die nächsten Winter in
gemütlich warmen Wohnungen, Büros sowie in gut beheizten öffentlichen
und sozialen Einrichtungen verbringen - und dies kosteneffizient bei
niedrigstem Energieverbrauch. Um als Kommune möglichst autark zu
sein, treten hierbei zentrale Nah- und Fernwärmenetze zunehmend in
das Blickfeld der Kommunalpolitik und Bürger. Denn beispielsweise mit
einem zentralen Biomasseheizwerk hofft man einerseits unabhängig und
klimapolitisch einwandfreien Strom zu erzeugen, aber auch geringe
Heizkosten für die Anwohner zu erzielen. Wie allerdings viele
Beispiele in Deutschland zeigen, geht diese Rechnung aufgrund
fehlerhafter und zu einseitiger Planungen nicht auf. Energieverluste
durch lange Wärmelieferstrecken in den Erdleitungen, zu geringe
Wärmenetzauslastungen durch Neubauten und sanierte Gebäude aber oft
auch die falsche und ungenügende Kalkulation des
Primärenergieverbrauchs führen dazu, dass sich hochinvestive Projekte
schnell zu Kostenfallen für die Kommunen und Bürger entpuppen. Durch
unerwartet hohe Heizkosten und die Verluste der Wärmenetzbetreiber
wird den Einwohnern vielerorts sogar eine finanzielle Doppelbelastung
zugemutet.
Die Planung der wirtschaftlichsten Energie- und Wärmeversorgung
ganzer Wohngebiete ist komplex und von den strukturellen
Gegebenheiten vor Ort abhängig. Von der Politik geförderte
Niedrigenergiehäuser in Neubaugebieten aber auch energetisch sanierte
Immobilien haben zum Beispiel einen viel geringeren Energie- bzw.
Wärmebedarf. Hinzu kommt, dass man die Beschaffungskosten und die
Verfügbarkeit der für den zentralen Einsatz gewünschten Primärenergie
langfristig planen muss. Anstatt die energetischen Vorteile
dezentraler, individueller Heizungslösungen in die Planungen
technikoffen mit einzubeziehen, werden in Satzungsänderungen zu
Bebauungs- und Sanierungsplänen so genannte Verbrennungsverbote,
Anschluss- und Benutzungszwänge gegenüber den Bürgern ausgesprochen.
Unter Zwang ist dann über viele Jahre hinweg die freie Wahl der
Heizungstechnik verboten, und zwar egal wie energieeffizient solche
Lösungen wären und welchen Wohlfühlfaktor sie den Hausbewohnern
bescheren würden. Dass man mit modernen energieeffizienten
Heizungsanlagen wie zum Beispiel Öl-/Gas-Brennwertheizungen,
solarthermische Anlagen, Zentralheizungskesseln für feste Biomasse,
Wärmepumpen, neueren Systemen wie Mini- und Mikro-KWK aber auch
Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen bis zu 40 Prozent
Energie oder mehr einsparen und zudem noch die Umwelt schonen kann,
wird leichtfertig außer Acht gelassen.
"Unabhängigkeit um jeden Preis, mit geradezu monopolistisch
geprägten Entscheidungen und unter Aushebelung aller
marktwirtschaftlichen Vorteile zu erzwingen, das führt in der
Gesamtbetrachtung nicht zu den gewünschten Erfolgen. Denn nicht
selten besteht unter dem Vorwand einer besseren Klimapolitik
lediglich nur ein wesentliches Ziel, nämlich das Produktportfolio der
Stadtwerke zu erweitern und der Kommune eine neue, langfristige
Einnahmequelle zu verschaffen", sagt Johannes Kaindlstorfer, Sprecher
der Allianz Freie Wärme. Bürger, die von den vorweg geschilderten,
kommunalen Entscheidungsprozessen zur Einrichtung zentraler
Wärmenetze betroffen sind, haben oftmals mit vier bis sechs Wochen
nur wenig Zeit, sich zu wehren. Ist man einmal an einen
Wärmeliefervertrag gebunden, gibt es kaum noch Möglichkeiten eines
Ausstiegs. "Wenn in der eigenen Kommune zum Beispiel neue
Bauleitplanverfahren, Brennstoffverordnungen oder Fernwärmesatzungen
entstehen, gilt es aktiv zu werden. Betroffene Bürger können zum
Beispiel als Bürgerinitiative Einfluss auf die Kommunalpolitik
ausüben", empfiehlt Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der Allianz
Freie Wärme. Weitere Informationen: www.freie-waerme.de
Pressekontakt:
Pressestelle "Freie Wärme"
Jürgen Bähr
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