PresseKat - Schimmelsanierung: Ein Fall für die Versicherung?

Schimmelsanierung: Ein Fall für die Versicherung?

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Leitungswasserschaden oder Baumangel gehört in Expertenhand

(firmenpresse) - Stuttgart, 4. April 2014: Es gibt auch Schimmelbefall, der selbst bei vielem Lüften nicht halt macht. Beispielsweise bei Baumängeln, einem Leitungswasserschaden oder nach einer Überschwemmung. Liegt zusätzlich ein feucht-warmes Klima vor, explodiert das Schimmelwachstum regelrecht. Der Schaden wird dann weitaus größer sein, als bei einem gepflegten Raumklima. Wer einen Schimmelschaden entdeckt oder vermutet, sollte zunächst der Schadenursache nachgehen. Kleinere Schimmelschäden von weniger als einem halben Quadratmeter kann man selbst beseitigen. (http://www.zuhause.de/schimmel-gefahr-im-sommer-besonders-tueckisch/id_48064126/index) "Bei größerem Schimmelbefall sollte dagegen ein Sanierungskonzept erstellt werden" rät Jürgen Knaut, Regulierer und Schimmelexperte bei der SV SparkassenVersicherung (SV).

Wann ist die Gesundheit gefährdet?

Schimmel in Innenräumen ist ein hygienisches Problem, weshalb man ihn schnell beseitigen sollte. Denn Schimmel in der Wohnung ist nicht nur unschön anzusehen, sondern auch hochgradig gesundheitsgefährdend (http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/verbrauchertipps/schimmel-gesundheit100.html) . Schimmel ist eine Pilzart, die innerhalb von Wohnräumen eine gesundheitliche Gefahr für den Menschen darstellt. Die Schimmelsporen und Pilzgifte gelangen über die Luft in die Atemwege und können auf diese Weise zu Allergien oder asthmatischen Erkrankungen führen. Schimmel macht sich im Wohnraum durch modrig-muffigen Geruch und schwarze Sprenkel an den Wänden bemerkbar. Damit Sie nicht an juckenden und tränenden Augen, Atemnot oder Husten leiden, sollten Sie besonders als Allergiker einige Tipps beachten und somit vermeiden, dass sich die Pilze bei Ihnen zu Hause ansiedeln. Hier erfahren Sie, welche Symptome in Folge einer hohen Sporenbelastung auftreten können und welche Maßnahmen gegen den Schimmelbefall sinnvoll sind.

Wann die Versicherung einschalten?

Bei Leitungswasserschäden oder als Folgeschaden einer Überschwemmung schränkt die Versicherung die Schadenursache zunächst ein. Ist der Versicherungsschutz geklärt, kann man mit der Sanierung beginnen. "Die SV arbeitet dabei mit qualifizierten und erfahrenen Fachbetrieben zusammen, die eine professionelle Schimmelsanierung durchführen", bestätigt Experte Kraut, Und weiter: "Damit ist die Gefahr langfristiger Folgeschäden gebannt."





Schimmelsanierung: Hier muss der Fachbetrieb ran

Ab einem Befall von etwa 1 Quadratmeter Wand oder Deckenfläche sollte ein Fachmann kontaktiert werden. Gesundheitsamt oder eine Verbraucherschutzzentrale können Ihnen hier als erste Anlaufstelle dienen; auch das Umweltbundesamt (http://www.umweltbundesamt.de/) hat weitere Informationen parat. Es werden dann Proben entnommen und im Labor untersucht. Je nach Art des Schimmels (gesundheitsschädigend oder nicht) folgen dann weitere Schritte. Dabei werden zunächst bei kleinerem Befall die sogenannten Mycelienträger entfernt, also Tapete, Holz oder Gipsputz; danach erfolgt eine Desinfektion der Stellen.

Kampf dem Schimmelpilz - Mit Sachverstand einschätzen und vorgehen

Schimmelpilze sollten umgehend beseitigt werden, um ein weiteres Wachstum zu verhindern. Sanierungsarbeiten kleineren Umfangs bei denen kein Risiko für gesunde Personen zu erwarten ist, können selbst durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel nur oberflächlicher Befall, befallene Fläche bis einen halben Quadratmeter. Voraussetzung: Vorher fachlichen Rat holen. Bei glatten Oberflächen kann eine Entfernung mit Wasser und Haushaltsreiniger erfolgen.

Tipp:
- Ursache des feuchten Raumklimas vorab klären und beheben.
- Befallene Stellen reinigen und desinfizieren.
- Durch vermehrtes Lüften und Heizen und Abrücken der Möbel von Außenwänden (ca. 10 cm Abstand) kann man weiterem Schimmelwachstum vorbeugen.
- Bauseitige Schäden beheben.
- Sanierungsaufwand an Ausmaß des Schadens und Raumnutzung anpassen: So Größe, Stärke und Tiefe des Befalls, Schimmelpilzart und Art der befallenen Materialien sowie künftige Nutzung des Raumes (Kellerraum, Kindergarten, Wohnraum etc.) prüfen.

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Datum: 04.04.2014 - 10:10 Uhr
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