(ots) - Nach einem Urteil des LG Hannover erhält ein Anleger
in die offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, CS Euroreal und KanAm
Grundinvest Schadensersatz in Höhe von ca. 39.500 Euro von seiner
Bank.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:
Unser Mandant hatte im Dezember 2008 Anteile an den offenen
Immobilienfonds SEB Immoinvest
http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html und CS Euroreal
http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html sowie ein Jahr später am
Kanam Grundinvest
http://www.grprainer.com/KanAm-grundinvest-Fonds.html auf Empfehlung
seiner Bank erworben. Im Anlageberatungsgespräch hatte er
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine sichere Kapitalanlage
zur Altersvorsorge wünsche. Daraufhin wurden ihm durch den
Bankberater die Anteile an den erwähnten offenen Immobilienfonds
empfohlen.
Pikanterweise war die Rücknahme der Anteilsscheine beim CS
Euroreal und SEB Immoinvest zum Zeitpunkt der Zeichnung bereits
ausgesetzt, beim KanAm Grundinvest erst gerade wieder aufgenommen
worden. Dies hatte die vermittelnde Bank allerdings verschwiegen.
Wenig später wurde bei allen drei Fonds die Anteilsrücknahme erneut
ausgesetzt. Inzwischen befinden sich alle drei Fonds in der
Liquidation.
Im Beratungsgespräch wurde unser Mandant allerdings weder auf die
Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme noch auf das
Schließungsrisiko hingewiesen. Lediglich das Risiko von
Kursschwankungen wurde erwähnt. Die entsprechenden Verkaufsprospekte
erhielt er erst spät oder gar nicht.
Das Landgericht Hannover sah hierin eine Verletzung der Pflicht
zur anleger- und anlagegerechten Beratung seitens der Bank (BGH 123,
126). Sie hätte zwingend auf die bestehenden Risiken, die zu einem
enormen Kapitalverlust führen können, hinweisen müssen. Aufgrund
dieser Risiken seien die Fonds auch nicht als sicherheitsorientierte
Kapitalanlage geeignet gewesen. Ferner kamen die Richter zu der
Überzeugung, dass unser Mandant bei einer ordnungsgemäßen Beratung
die Fondsanteile nicht gezeichnet hätte. Wegen dieser Falschberatung
verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zu Schadensersatz auf
Rückabwicklung zzgl. Zinsen gegen Abtretung der Fondsanteile.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anleger, die in offenen Immobilienfonds investiert haben, können
sich also weiterhin Hoffnung auf Schadensersatz machen. Zur
Durchsetzung ihrer Ansprüche können sie sich an einen im Bank- und
Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html
Ãœber GRP Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine
überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den
Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht
und Gesellschaftsrecht.
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
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