Zeit der Steueroasen vorbei: Nur Selbstanzeige hilft bei Steuerhinterziehung
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Das Bankgeheimnis ist mehr und mehr passé, die Zeit der Steueroasen vorbei. Für Steuerhinterzieher bleibt nur noch die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html), um einer möglichen Verurteilung zu entgehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Schwarzgeldkonten im Ausland vor dem Fiskus verbergen möchte, muss entweder sehr kreativ werden oder gerne mit dem Feuer spielen. Denn die Zeit der Steueroasen ist vorbei. Das Bankgeheimnis ist in den meisten Staaten nur noch Makulatur. Spätestens wenn der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 beginnt, wird die Luft für Steuersünder immer dünner. Zumal sich nicht nur Staaten aus der EU oder aus Europa an dem Informationsaustausch beteiligen.
Der Fiskus erhält damit automatisch Zugriff auf wichtige Bankdaten. Es dürfte nahezu unmöglich werden, unversteuerte Einkünfte vor den Behörden zu verbergen. Im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen. Mit der strafbefreienden Selbstanzeige haben Steuersünder noch die Möglichkeit, einer Verurteilung zu entgehen und in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Das ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht von den Behörden entdeckt wurde. Die Zeit für die Selbstanzeige wird also langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt abgegeben werden. Damit sie strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Das setzt eine gewissenhafte Vorbereitung voraus.
Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleigang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so kaum erfasst werden und Fehler sind fast schon vorprogrammiert. In der Konsequenz sorgen die Fehler dann dafür, dass die Selbstanzeige misslingt. Damit das nicht passiert sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige beauftragt werden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.
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