PresseKat - BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

ID: 1298713

BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
Die Berechnung des Pflichtteils eines Erben gestaltet sich als schwierig, wenn der Erblasser nur Miteigentümer einer Immobilie war. Mit dieser Frage beschäftigte sich auch der BGH.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das deutsche Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html)sieht vor, dass der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Die Berechnung des Pflichtteils kann aber problematisch werden, wenn der Erblasser Miteigentum an einer Immobilie hinterlässt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) legte mit Urteil vom 13. Mai 2015 fest, dass der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts entspricht. Das gilt dann, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist (IV ZR 138/14).

Im konkreten Fall hatte die Erblasserin eine Tochter. Nach der Scheidung ihrer Ehe lebte sie mit ihrem neuen Partner zusammen. Gemeinsam erwarben sie ein Reihenhaus als Miteigentümer je zur Hälfte, das sie bewohnten. Die Frau errichtete ein Testament, in dem sie ihren Lebenspartner zum Alleinerben einsetzte. Nachdem die Frau verstorben war, machte die Tochter ihren Pflichtteil geltend. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Verkehrswert der Immobilie sprach das Landgericht ihr einen Pflichtteil in Höhe von rund 11.000 Euro zu. Der Alleinerbe legte Revision ein und verlangte, dass die Klage abgewiesen werde.

Er argumentierte, dass der Miteigentumsanteil nur schwer zu verkaufen und deshalb mit einem deutlichen Abschlag anzusetzen sei. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshof entschied jedoch anders. Der Wert der Miteigentumshälfte an der Immobilie entspreche dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist. Dann sei die Verwertung des Miteigentums problemlos möglich, so dass ein Abschlag nicht gerechtfertigt sei. Daher habe der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch auf die Hälfte des Werts seines gesetzlichen Erbteils. Eine bestimmte Methode zur Bestimmung des Nachlasswertes sei nicht vorgeschrieben, so der Senat.





Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte helfen bei Fragen rund um Erbschaftsfälle weiter.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Thüringische Landeszeitung: Die deutschen Werte - CDU will Integration per Gesetz erzwingen / Leitartikel von Anette Elsner zum Papier der CDU-Spitze für einen Gesetzentwurf zur Flüchtlings- und Anti-Terror-Politik Plenartagung des Europäischen Parlaments / 14. Dezember bis 18. Dezember 2015 - Die Schwerpunkte
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.12.2015 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1298713
Anzahl Zeichen: 2616

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH zur Berechnung des Pflichtteils bei Immobilien im Nachlass"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP