(ots) - Die Migrationsverantwortlichen der evangelischen
und der katholischen Kirche in Deutschland haben ihre Ablehnung der
sogenannten "Optionspflicht" im Staatsangehörig-keitsrecht
bekräftigt. In der öffentlichen Debatte um die Reform der
entsprechenden Regelung erneuerten die Vorsitzenden der
Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert
Trelle (Hildesheim), und der Kammer für Migration und Integration der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirchenpräsident Dr.
Volker Jung (EKHN), heute ihre Bedenken gegen den nun vorgelegten
Gesetzesentwurf.
Die beiden Vorsitzenden der kirchlichen Migrationskommissionen
stellen fest, dass Mehr-staatigkeit seit Jahren in Deutschland zur
Normalität gehöre. So müsse beispielsweise mehr als die Hälfte der
Eingebürgerten ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, weil
es sich bei diesen um Staatsangehörige der EU handele. Auch Kinder
aus binationalen Partnerschaften unterlägen nicht der Pflicht, sich
für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wenn ein Elternteil
Deutscher ist. Kirchenpräsident Jung erneuerte daher die Kritik an
der geltenden Rechtslage: "Die Optionspflicht stellt rechtliche
Gleichheit und gesellschaftliche Teilhabe in Frage. Gerade deshalb
haben wir die grundsätzliche Übereinkunft zwischen den
Regierungspartnern im Koalitionsvertrag begrüßt."
Nach der Vorstellung des Referentenentwurfs zeigen sich die beiden
Vorsitzenden erleichtert, dass die zunächst diskutierten Vorschläge
wieder verworfen wurden. Für die künftig deutlich kleinere Gruppe der
Optionspflichtigen seien wichtige Erleichterungen vorgesehen.
Allerdings werde die Optionspflicht nach wie vor nicht vollständig
abgeschafft. Es sei für die Betroffenen nicht unmissverständlich zu
erkennen, unter welchen Umständen ihre deutsche Staatsangehörigkeit
fortbestehe. Im Prozess der Identitätsfindung junger Menschen sei ein
solches Vorgehen nicht hilfreich. Sie fühlten sich zwar Deutschland
zugehörig, erlebten aber oft auch Fremdheitsgefühle und
Diskriminierung.
Bischof Trelle stellte weiterhin fest: "Unseres Erachtens kommt
bei der Umsetzung der geplanten Regelung auf die Kommunalverwaltungen
außerdem ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu. Da die
allermeisten Jugendlichen die Voraussetzungen ohnehin erfüllen, ist
es höchst zweifelhaft, ob der zu erwartende Aufwand, der auch mit den
neuen Vorschriften einhergehen wird, zu rechtfertigen ist." Zumindest
müsse das neue Gesetz auch für diejenigen eine Lösung finden, die in
den vergangenen Jahren ihre Optionspflicht ausüben mussten und nach
der neuen Regelung nicht mehr optionspflichtig wären. "Hier ist ein
großzügiges Prozedere im Blick auf Übergangsregelungen notwendig",
forderte Kirchenpräsident Jung. Gemeinsam betonten er und Bischof
Trelle: "Wir sollten die Optionspflicht gänzlich abschaffen. Das wäre
auch integrationspolitisch ein wichtiges Signal an die jungen
Menschen. Ihr gehört von Anfang an dazu, ohne Wenn und Aber!"
Nach geltendem Recht erhalten in Deutschland geborene Kinder
ausländischer Eltern zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen
sich aber bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen ihrer
deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Die
Kirchen haben diese Regelung von Anfang an kritisiert und für die
Akzeptanz von Mehrstaatigkeit geworben. Der Gesetzesentwurf sieht nun
vor, dass Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind, nicht unter
die Optionspflicht fallen. Als in Deutschland aufgewachsen gelten
Jugendliche, wenn sie acht Jahre in Deutschland gelebt, hier sechs
Jahre die Schule besucht oder einen Schul- oder Ausbildungsabschluss
in Deutschland erworben haben. Die Einbürgerungsbehörde prüft anhand
der Meldedaten von Amts wegen, ob die Jugendlichen überhaupt
optionspflichtig sind. Nur wenn das der Fall ist, erteilt sie den
betroffenen Jugendlichen einen Hinweis. Erst dann müssen diese sich
zwischen ihren beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von den Pressestellen der
Deutschen Bischofs-konferenz und der EKD versandt. Mehrfachsendungen
bitten wir zu entschuldigen.
Hannover, 8. April 2014
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
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