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Sperrfrist: 10.04.2014 01:00
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Deutschlands größte Auskunftei, die Schufa, teilt Verbrauchern
offenbar nicht alle über sie gespeicherten Daten mit, obwohl sie dazu
gesetzlich verpflichtet ist. Das geht aus einem vertraulichen
Dokument hervor, das dem Radiosender NDR Info vorliegt. Das interne
Papier zeigt zudem, worauf die Schufa bei ihren
Verbraucherbewertungen besonders häufig achtet. Dazu gehören die
Fragen, wie lange ein Bankkonto existiert oder eine Adresse, wie
viele Kreditanfragen ein Verbraucher stellt und wie viele Bankkonten
oder frühere Anschriften er hat. Weitaus seltener werden demnach
Daten wie das Lebensalter, die Häufigkeit von Krediten oder ihre
Laufzeit mit in den so genannten Scorewert einberechnet, mit dem die
Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers bemessen wird.
Die Schufa weigert sich nach wie vor mit Verweis auf das
Geschäftsgeheimnis offenzulegen, wie ihre Verbraucherbewertungen im
Einzelnen zustande kommen. Der Bundesgerichtshof hatte dem
Unternehmen in einem Urteil vom Januar 2014 in diesem Punkt Recht
gegeben. Der Vorstandsvorsitzende der Schufa, der frühere Hamburger
Finanzsenator Michael Freytag, bezeichnete die Scoreberechnung
wiederholt als "Coca-Cola-Formel", die das Unternehmen nicht
preisgeben könne. Zahlreiche Datenschützer und Politiker fordern das
Unternehmen trotzdem seit längerem zu mehr Transparenz auf.
Ein Schufa-Sprecher bestätigte NDR Info, dass es Daten gebe, die
dem Verbraucher in den im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehenen
kostenlosen Auskünften nicht mitgeteilt würden. So speichert die
Schufa, wie alt die aktuelle Adresse ist, und bezieht dies auch in
ihre Scoreberechnung mit ein. Der Verbraucher erfährt davon jedoch
nichts und kann ein möglicherweise falsches Datum folglich auch nicht
korrigieren. "Das Alter der Einträge ist ein technisches Datum, das
keinen Lebenssachverhalt über den Betroffenen beschreibt", so der
Sprecher der Schufa: "Deshalb muss es auch nicht in die
Datenübersicht aufgenommen werden." Michael Kaiser vom zuständigen
Amt des Hessischen Datenschutzbeauftragten widerspricht dem
Wiesbadener Unternehmen: "Daten, die in die Scoreberechnung mit
einfließen, müssen den Verbrauchern auch mitgeteilt werden." Diese
Sicht teilen auch die Aufsichtsbehörden weiterer Bundesländer. Die
Schufa hält dagegen, den Datenschützern sei bekannt gewesen, welche
Auskünfte das Unternehmen gebe und welche nicht, sie hätten aber
nicht widersprochen. Man habe sich immer rechtskonform verhalten, sei
jedoch offen, die Datenübersicht zu erweitern.
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