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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am Dienstag, dem 13. Mai 2014, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere DonaulÀnde 28,
stattfindenden
134. ordentlichen Hauptversammlung
der AktionÀre der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinnes des
GeschÀftsjahres 2013
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013
4. Wahlen in den Aufsichtsrat
5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung einer VergĂŒtung an die Mitglieder
des Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014 und die folgenden GeschĂ€ftsjahre
6. Wahl des BankprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015
7. Beschlussfassung ĂŒber
den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai
2012 erteilten ErmÀchtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1
Z 4 AktG im unausgenĂŒtzten Umfang unter gleichzeitiger ErmĂ€chtigung
des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Angebotes an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder
Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmens zum Erwerb gemÀà § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des
Grundkapitals auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der 134. ordentlichen Hauptversammlung.
8. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 132. ordentlichen
Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 erteilten ErmÀchtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. §65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenĂŒtzten Umfang unter gleichzeitiger
ErmÀchtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5 % des
Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der
134. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapierhandels gemÀà § 65
Abs. 1 Z 7 AktG.
9. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der 132. ordentlichen
Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 erteilten ErmÀchtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. §65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenĂŒtzten Umfang unter gleichzeitiger
ErmÀchtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10 %
des Grundkapitals gemÀà § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag
der Beschlussfassung der 134. ordentlichen Hauptversammlung
10. Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der Satzung in § 19 und § 25
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spÀtestens am 22.April 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter {www.oberbank.at}[HYPERLINK:
http://www.oberbank.at] zugÀnglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag fĂŒr die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2013; * BeschlussvorschlÀge * LebenslÀufe und
ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP
4 gemÀà §87 Abs. 2 AktG * SatzungsgegenĂŒberstellung * Formular fĂŒr
die Erteilung einer Vollmacht * Formular fĂŒr den Widerruf einer
Vollmacht * VollstÀndiger Text dieser Einladung
Die oben genannten Unterlagen liegen spÀtestens ab 22. April 2014 zur
Einsicht der AktionÀre in den GeschÀftsrÀumen am Sitz der
Gesellschaft 4020 Linz, Untere DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Pachinger, auf.
Auf Verlangen erhĂ€lt jeder AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÀRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG
AktionÀre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spÀtestens am
22.April 2014 der Gesellschaft ausschlieĂlich an der Adresse 4020
Linz, Untere DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€Ă
§10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden AktionÀre
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlĂ€ge samt BegrĂŒndung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spÀtestens am 2.Mai 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 73278-5812 oder per Post an 4020 Linz, Untere
DonaulÀnde 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr
Mag.Andreas Pachinger, oder per E-Mail {sek(at)oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:sek(at)oberbank.at], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. FĂŒr den
Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechtes genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an
die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den
§§109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at]
zugÀnglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 3.Mai 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestÀtigung
gemÀà §10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am 8.Mai 2014, 24.00
Uhr (MESZ), ausschlieĂlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten: Oberbank AG
Abteilung ZSP/WV2
z.H. Herrn Markus Zehethofer
Untere DonaulÀnde 28
4020 Linz
Per Telefax: +43 73277 89 40
Per SWIFT: OBKLAT2L
Message Type MT598; unbedingt
bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und
bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132
angeben
Per E-Mail: {markus.zehethofer(at)oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer(at)oberbank.at], wobei die DepotbestÀtigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist.
DepotbestÀtigung gemÀà §10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: * Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebrĂ€uchlicher Code (BIC), * Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben ĂŒber
die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionÀrs, ISIN, * Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die
DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 3.Mai 2014 beziehen.
DepotbestÀtigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂ€CHTIGTE
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens Montag, 12.Mai
2014, 15.00 Uhr (MESZ), ausschlieĂlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post Oberbank AG
Abteilung Sekretariat & Kommunikation
z.H. Frau Kerstin Gahleitner
Untere DonaulÀnde 28
4020 Linz
Per Telefax: +43 73278-58 12
Per E-Mail: sek(at)oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung
die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR86.349.375,-- und ist eingeteilt in
25.783.125 Stamm-StĂŒckaktien und 3.000.000 Vorzugs-StĂŒckaktien. Jede
Stamm-StĂŒckaktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 19.941
Stamm-StĂŒckaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu. 8.425 StĂŒck Stammaktien sind gemÀà § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG
fĂŒr kraftlos erklĂ€rt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien
betrÀgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
25.754.759.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9.30 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gĂŒltiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Linz, im April 2014
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 37460
andreas.pachinger(at)oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere DonaulÀnde 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch