(ots) - Ein großer Tag für die Rechte der Kinder: 25
Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention tritt heute
das 3. Zusatzprotokoll in Kraft. Das Individualbeschwerdeverfahren
gibt Mädchen und Jungen weltweit die Möglichkeit, sich im Fall von
Rechtsverletzungen beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in
Genf zu beschweren. Jahrelang hatte die Kindernothilfe sich für die
Schaffung dieser Option eingesetzt.
Das neue Verfahren sieht vor, dass Kinder im Fall einer
Rechtsverletzung beim UN-Ausschuss eine Beschwerde einlegen können.
"Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Ausschuss auch kindgerechte
Formen der Beschwerde ermöglicht, also etwa erklärende Zeichnungen
oder Videobotschaften zulässt", erläutert Christoph Dehn,
stellvertretender Vorsitzender der Kindernothilfe. Der Weg für die
Beschwerde in Genf ist jeweils frei, sobald die nationalen
Rechtsinstanzen durchlaufen sind.
Zwar sind die Empfehlungen des UN-Ausschusses zum Abschluss eines
Beschwerdeverfahrens nicht rechtlich bindend, sie können jedoch hohen
politischen Druck erzeugen und Staaten damit zum Einlenken bewegen.
"Wir hoffen darauf, dass die neue Regelung Staaten stärker als bisher
motiviert, für den Schutz der Kinderrechte im eigenen Land zu
sorgen", hebt Dehn hervor.
Zehn Staaten haben das Protokoll bislang ratifiziert und sich
damit zur Umsetzung verpflichtet, darunter Deutschland. Nun geht es
darum, viele weitere Staaten von diesem Verfahren zu überzeugen,
damit alle Kinder auf der Welt davon profitieren.
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Angelika Böhling
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