(ots) -
Sperrfrist: 15.04.2014 22:00
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Der ADAC will künftig verhindern, dass Partnerunternehmen mit dem
ADAC-Logo für Produkte werben, die im Gegensatz zu Positionen des
Autoclubs stehen. Hintergrund ist nach Informationen des
Radioprogramms NDR Info der Fall eines badischen
Elektronikgroßversands, der so genannte Dashcams, also auf dem
Armaturenbrett eingebaute Videokameras, im Rahmen des
Vorteilsprogramms für ADAC-Mitglieder anbietet. Der Einsatz von
Dashcams ist nach einem Beschluss der Datenschutzbeauftragten der
Länder und des Bundes von Ende Februar 2014 in Deutschland
unzulässig. In Österreich drohen Autofahrern sogar Bußgelder bis
10.000 Euro.
In der April-Ausgabe der ADAC-Mitgliederzeitschrift "Motorwelt"
hatte der Elektronikversand aus Südbaden ganzseitig für die
Autokameras geworben und dabei auf Mitgliederrabatte im Rahmen des
ADAC-Vorteilsprogramms hingewiesen. In derselben Ausgabe fand sich
auch ein redaktioneller Text, der auf den Beschluss der Datenschützer
hinwies. "In der Vergangenheit hat der ADAC die Verwendung von
Dashcams sehr kritisch gesehen und diese Position hat die Redaktion
der Motorwelt immer so dargestellt", so ein ADAC-Sprecher zu NDR
Info. Zum Widerspruch zwischen Werbeanzeige und redaktionellem Text
sagte der Sprecher: "Der behördliche Beschluss zu den Dashcams ist
uns erst nach dem Druckunterlagenschluss der aktuellen
Motorweltausgabe bekannt geworden, so dass es letztendlich hier eine
unglückliche zeitliche Überschneidung gab."
Eine Verantwortung für den Inhalt von Anzeigen in der
Mitgliederzeitschrift wies der ADAC als Verein und Verleger der
"Motorwelt" zurück. Im Rahmen der so genannten Vorteilspartnerschaft
mit dem Club könnten Unternehmen das Logo dieser Zusammenarbeit "frei
für die Bewerbung ihrer Produkte verwenden", so der Sprecher: "Wir
werden in Zukunft jedoch alles daran setzen, dass unsere Partner
keine Produkte mit dem Vorteilslogo versehen, die im Gegensatz zur
ADAC Position stehen." Der Elektronikversand hat sich auf Anfrage von
NDR Info nicht geäußert.
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