(PresseBox) - Für eigenen Inhalt, also alles das, was man selbst ins Netz stellt, hochlädt, formuliert etc. haftet man uneingeschränkt. Das leuchtet den meisten sicherlich auch ein. Dass man als so genannter Störer auch für fremden Inhalt haften kann (und das gar nicht so selten), haben manche sicherlich schon gehört, verstehen tun es nach meiner Erfahrung viele nicht (obgleich die Konstruktion der Störerhaftung grundsätzlich einiges für sich hat).
Schwierig wird es auch, Mandanten zu erklären, dass fremder Inhalt zu eigenem Inhalt werden kann, jedenfalls rechtlich so behandelt wird, mit der unschönen Folge, dass man dann eben auch für fremden Inhalt voll haften muss.
Hintergrund ist die Konstruktion des so genannten ?sich zu Eigen machens?. Erscheint nämlich fremder Inhalt so, wie eigener, zumindest für einen durchschnittlich verständigen und begabten Internetnutzer, oder hat man sich mit dem Inhalt nach Außen erkennbar so identifiziert, dass er als eigene Meinung, als eigener Inhalt erscheint, dann hat man sich diesen fremden Inhalt zu Eigen gemacht und haftet dafür auch entsprechend.
Gefährlich wird das Ganze beispielsweise dann, wenn man sich in sozialen Netzwerken, wie Facebook, Xing, Google+ und Co. bewegt und die Beiträge anderer Nutzer kommentiert. Das kann nämlich unter Umständen bereits ein ?zu Eigen machen? des Inhalts sein. Identifiziert man sich durch den Kommentar mit dem Inhalt, ist man also in der Haftung, wie wenn man den Inhalt selbst gepostet hätte. Das kann bei Beleidigungen, Verleumdungen oder ähnlichen Handlungen ebenso gefährlich werden, wie bei Urheberrechtsverletzungen oder ähnlichem.
So dürfte es dann wohl auch zu werten sein, wenn man bloß auf den Like-Button (?Gefällt mir?) bei Facebook klickt. Das dürfte genauso als Identifizierung mit dem Inhalt anzusehen sein, mit der Folge, dass man dann schon für den Inhalt so haftet, wie wenn es der eigene wäre.
Unsere Tipps
?Gehen Sie nicht leichfertig mit dem Like-Button um. Schauen Sie genau an, was Sie da eigentlich positiv bewerten und ob es nicht problematisch sein könnte, den Inhalt zu ?liken?.
?Kommentieren Sie nur Beiträge positiv, wenn Sie sicher sind, dass Sie dadurch keine Rechte Dritter verletzen, was zumindest bei Beleidigungen oder der Herabwürdigung von Personen, aber auch Produkten und Firmen (solange es keine erlaubte Meinungsäußerung ist) möglich ist.
?Gehen Sie einfach kritisch mit dem Medium und den Sozialen Netzwerken um.
Wir wollen Ihnen wirklich keine Angst machen und Sie auf keinen Fall von Sozialen Medien abbringen. Aber denken Sie einfach bei der Nutzung der Social Media Kanäle auch ab und zu an die Haftungsrisiken und gehen Sie kritisch mit dem Medium um. Damit wäre schon viel erreicht.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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