(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und die Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju
in ver.di haben sich in der elften Verhandlungsrunde am Mittag des
24. April 2014 in Berlin auf ein neues Tarifwerk geeinigt. "Unser
TARIFWERK ZUKUNFT schafft Planungssicherheit für die Verlage wie für
die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen", sagte dazu
BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. Beide Seiten hätten in den
langwierigen Verhandlungen nach Kompromisslösungen gesucht, um
angesichts der tiefgreifenden strukturellen Umbrüche in der Branche
die Zeitungsunternehmen zukunftsfest zu machen. Dies sei zu einem
großen Stück gelungen und werde auch zur Erhaltung des
Flächentarifvertrags beitragen.
Die Tarifparteien einigten sich unter anderem auf eine lineare
Erhöhung der Gehälter zum 1. Mai 2014 um 2,5 Prozent und zum 1. April
2015 um 1,5 Prozent bei einer Laufzeit von 29 Monaten des
Gehaltstarifvertrags bis zum 31. Dezember 2015. Daneben wurde auch
die Struktur, orientiert an dem sich verändernden Berufsbild des
Redakteurs, neu organisiert und die derzeit bestehende
Berufsjahresstaffel von 11 Berufsjahren auf 15 Berufsjahre gestreckt.
Zugleich werden Urlaubsgeld und Jahresleistung von 1,75
Monatsgehältern auf 1,5 Monatsgehälter abgesenkt - und zwar bei den
Berufseinsteigern und den Nordländern (Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern) sofort, um den
schwierigen wirtschaftlichen Gegebenheiten in der Region Rechnung zu
tragen. Bei den übrigen Redakteuren wird die Absenkung verteilt auf
fünf Jahre. Berufseinsteiger haben künftig Anspruch auf 30 Tage
Urlaub; für bisher erreichte höhere Urlaubsansprüche gilt
Besitzstandswahrung. Für den Manteltarifvertrag wurde eine
fünfjährige Laufzeit bis 31. Dezember 2018 vereinbart.
Die Onliner in Zeitungsredaktionen werden bis spätestens 30.
September 2014 in den Tarif eingruppiert und fallen ab 30. Juni 2016
auch unter den Manteltarifvertrag.
Zum TARIFWERK ZUKUNFT zählen darüber hinaus der
Volontärstarifvertrag, der künftig in der zweijährigen Ausbildung
auch neue Inhalte wie digitales Publizieren enthalten wird, sowie der
Tarifvertrag über die Altersversorgung, der bei unverändertem
Versorgungsniveau und unter Beibehaltung der Allgemeinverbindlichkeit
modernisiert wird.
Gehaltszuwächse gibt es auch für die arbeitnehmerähnlichen Freien
(Tarifvertrag 12 a), die am 1. Juni 2014 und am ersten Mai 2015
jeweils 1,8 Prozent mehr erhalten.
"Wir wollen zusätzlich mit den Gewerkschaften in einen
regelmäßigen Qualitätsdialog treten", erläuterte
BDZV-Verhandlungsführer Wallraf. Dies solle zum Beispiel auch der
Erprobung von Klauseln für eine erfolgsabhängige Vergütung dienen
oder zur Abstimmung von Seminarinhalten zur Weiterbildung der
Redakteure.
Für die Annahme des TARIFWERKS ZUKUNFT haben die
Verhandlungsparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30. Juni vereinbart
und tritt danach in Kraft.
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