Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
(firmenpresse) - Schadenersatz für die Anleger des insolventen Schiffsfonds
Der 2007 emittierte Fonds bewirtschaftet die beiden baugleichen 1.155 TEU-Containerschiffe MS Sedef Kalkavan und MS Dilara Kalkavan und sammelte dafür bis ins Jahr 2008 hinein bei Anlegern rund 9,2 Millionen Euro Eigenkapital ein. Obwohl beide Schiffe bis ins Jahr 2021 einen Festchartervertrag mit der Turkon Line (Turkon Konteyner Tasimacilik ve Denizcikik A.S.) abgeschlossen hatten, geriet der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und meldete schließlich am 28. November 2013 Insolvenz an.
Für die Anleger der Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG dürfte damit der Totalverlust ihrer Einlage eingetreten sein.
Die betroffenen Anleger des insolventen Turkon Fonds stehen nun vor der Alternative, erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz zu nutzen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem Einzelfall einer eingehenden Prüfung.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Containerschiff, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Auch der Fondsprospekt entspricht nach unserer ersten Prüfung möglicher Weise nicht den durch die Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen.
Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.
/>Mehr Informationen zu Turkon Fonds: https://nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/schiffsfonds/turkon-emissionshaus.html
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