PresseKat - Geerbte Verträge / Was Erben über Verträge aus einem Nachlass wissen müssen

Geerbte Verträge / Was Erben über Verträge aus einem Nachlass wissen müssen

ID: 1051980

(ots) - Mit einer Erbschaft steht man meistens vor
einer ganzen Reihe von Verträgen: Versicherungen, Abonnements,
Abzahlungen zum Beispiel. "Der Erbe tritt in alle Verträge des
Verstorbenen ein", sagt Rechtsanwalt Harald Rotter, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte beim Deutschen Anwaltsverein, im
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Der Erbe muss also zuerst
einmal weiterzahlen. Abos laufen bis zum nächstmöglichen
Kündigungstermin. Bei Verbänden und Vereinen endet die Mitgliedschaft
meist mit dem Tod. Lebensversicherungen sollen unverzüglich,
Unfallversicherungen innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Auch
alle anderen Versicherungen, auch die Rentenkasse, gehören möglichst
bald benachrichtigt. Einige Policen enden mit dem Tod, andere müssen
ausdrücklich gekündigt werden.

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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 4/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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Datum: 29.04.2014 - 08:00 Uhr
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