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BAG entscheidet: kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der betrieblichen Beschwerdestelle nach dem AGG

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(firmenpresse) - Fast drei Jahre ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Nun hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 in einer der noch vielen offenen Fragen Klarheit geschaffen: Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, wo der Arbeitgeber die Beschwerdestelle errichtet und wie er diese personell besetzt. Hierbei handelt es sich um mitbestimmungsfreie organisatorische Entscheidungen des Arbeitgebers. Allerdings besteht ein Mittbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung und Ausgestaltung des Verfahrens, in dem Arbeitnehmer ihr Beschwerderecht nach dem AGG wahrnehmen können.
In Seminaren zum Thema „Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis“ werden von PERSONALextern einem im Personalconsulting tätigen Dienstleister seit Bekanntwerden des Gesetzes Mitglieder einer betrieblichen Beschwerdestelle sowie Geschäftsführer und Personalleiter, die sich mit der Ausgestaltung der betrieblichen Beschwerdestelle beschäftigen müssen entsprechend geschult. Auch in diesem Jahr finden wieder entsprechende Seminare statt, die neueste Rechtsprechung aufnehmen. Neben praxisorientierten Inhalten wird den Seminarteilnehmern auch die Gelegenheit zu einem intensiven Erfahrungsaustausch untereinander geboten. Das nächste Seminar wird am 1.10.2009 in Hannover angeboten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.heuer-personal.de .



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Datum: 23.07.2009 - 12:37 Uhr
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