(ots) - Das Verschweigen von Risiken offener Immobilienfonds,
insbesondere einer möglichen zwischenzeitlichen Schließung, kann nach
Ansicht des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen führen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR
477/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Anlegern
offener Immobilienfonds gestärkt. Demnach könne Banken eine
Schadensersatzpflicht treffen, wenn sie Kunden während der Beratung
nicht über die Gefahren von offenen Immobilienfonds aufgeklärt haben.
Den Instituten obliege die Pflicht die Anleger auch darüber
aufzuklären, dass die offenen Immobilienfonds zeitweise geschlossen
werden können und während dieses Zeitraums nicht auf das Geld
zugegriffen werden kann. Das Gericht führte zudem aus, dass diese
Pflicht auch für Beratungsverträge gelte, die vor 2008 geschlossen
wurden.
Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 9
U 131/11) klagenden Anlegern Schadensersatz zugesprochen, weil die
beratende Bank das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds
verschwiegen hatte. Mit dem Urteil des BGH sind die Hoffnungen der
Anleger, welche aufgrund von fehlerhaften Beratungen ihr investiertes
Geld teilweise oder ganz verloren haben, nun weiter gestiegen. Die
Aufklärungspflicht der Banken bestehe nach Ansicht des BGH nicht nur
bei konkreten Gefahren, sondern eben auch bei einem rein
theoretischen Risiko, welches der Anlage anhaftet. Denn auch ein
Risiko wie die mögliche Schließung eines Fonds spiele für die
Anlageentscheidung eine gewisse Rolle.
In der Vergangenheit kam es bereits einige Male zu Schließungen
offener Immobilienfonds mit der Folge, dass die Anleger ihre Anteile
nur mit großem Verlust veräußern konnten. Jedoch stehen die
Bankkunden dieser Situation nicht hilflos gegenüber, das bestätigte
nun auch der BGH.
Betroffene sollten sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen
Rechtsanwalt beraten lassen. Er prüft im Einzelfall, ob die beratende
Bank Beratungspflichten verletzt hat und ob hieraus
Schadensersatzansprüche entstanden sind. Ein kompetenter Anwalt hilft
bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung etwaiger
Ansprüche. Allerdings sollten Anleger die möglicherweise kurzen
Verjährungsfristen im Auge behalten.
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Ãœber GRP Rainer
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und Gesellschaftsrecht.
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