(ots) - Vor dem Landgericht Mönchengladbach erstritt die
Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer ein weiteres positives Urteil für
einen Anleger des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
www.grprainer.com führen aus: Die Klage auf Schadensersatz eines
Anlegers, welcher in Anteile des Immobilienfonds SEB Immoinvest
investierte, hatte nun vor dem Landgericht (LG) Mönchengladbach
Erfolg (Az.: 10 O 285/12). Während der Beratungsgespräche durch eine
Mitarbeiterin wurde der Kläger als sicherheitsorientierter Anleger
ohne Erfahrung im Bereich der Finanzinstrumente eingestuft. Im
Anschluss an die Beratung erwarb er Anteile an dem
streitgegenständlichen Fonds. Nachdem der SEB Immoinvest im Mai 2010
kurz nach der Zeichnung durch den Kläger zum zweiten Mal schloss und
eine Rücknahme der Anteile von der Beklagten abgelehnt wurde,
verlangte der Anleger im Rahmen einer Klage die Zahlung von
Schadensersatz.
Das Gericht folgte dem Vortrag des Klägers und sah in dem
Verhalten der Mitarbeiterin der Beklagten eine fehlerhafte
Anlageberatung. Zum Zeitpunkt der Beratungsgespräche hatte der Fonds
bereits einmal vorübergehend die Rücknahme der Anteile ausgesetzt.
Auf diese Tatsache und das damit verbundene Risiko für die Zukunft
habe die Beklagte den Kläger aufklären müssen. Eine solche Aufklärung
müsse zumindest dann vorgenommen werden, wenn es in der Vergangenheit
schon zu einer Aussetzung gekommen ist und das Schließungsrisiko
daher ein konkretes Risiko geworden ist. In den Beratungsgesprächen
sei die Beklagte dieser Aufklärungspflicht jedoch nicht nachgekommen,
weshalb die vorgenommene Beratung nicht anlagegerecht gewesen sei.
Entscheidend sei auch nicht, ob eine Aussetzung in der
Vergangenheit unmittelbare Auswirkungen auf den Fonds hatte oder ob
der Berater eine Gefahr für die Zukunft sehe. Es komme allein auf die
Sicht des Anlegers an. Der Kunde müsse das Risiko für den Fonds
einschätzen und gegebenenfalls weitere Informationen hierzu einholen
können. Dies sei ihm aber nur möglich, wenn er auch über eine
zurückliegende Anteilsrücknahmeaussetzung informiert wurde. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das aktuelle Urteil des LG Mönchengladbach kann betroffenen
Anlegern Hoffnung machen. Denn im Falle einer fehlerhaften Beratung
können ihnen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank
zustehen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Anwalt kann bei der
Prüfung etwaiger Ansprüche behilflich sein und auch die Durchsetzung
bestehender Ansprüche vornehmen.
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Ãœber GRP Rainer
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München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht
und Gesellschaftsrecht.
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