PresseKat - Kein Zwang zur Tarifeinheit: Für Tarifvertragsvielfalt und Organisationsfreiheit

Kein Zwang zur Tarifeinheit: Für Tarifvertragsvielfalt und Organisationsfreiheit

ID: 1053280

(ots) - Aktion am 1. Mai: Deutscher BundeswehrVerband
unterstützt dbb beamtenbund und tarifunion

Der Deutsche BundeswehrVerband unterstützt die vom dbb beamtenbund
und tarifunion ins Leben gerufene Aktion gegen den Zwang zur
Tarifeinheit. Er setzt sich für die in der Charta der Europäischen
Union verbriefte Koalitionsfreiheit ein. Die Ausübung des freien
Koalitionsrechtes durch Soldatinnen und Soldaten in Deutschland und
Europa ist eine der Verbandsforderungen, die zuletzt auf der 19.
Hauptversammlung im November 2013 bestätigt wurden.

Das von der Bundesregierung diskutierte Gesetzesvorhaben zur
Tarifeinheit würde bedeuten, dass in jedem Betrieb nur noch ein
Tarifvertrag gelten könne. Die bei der Koalitionsvereinbarung
umrissenen Maßnahmen hätten zur Folge, dass die im Betrieb größte
Gewerkschaft über die alleinige Verhandlungsmacht bei Tarifverträgen
und Initiative zum Arbeitskampf verfügt. Dieser Zwang zur
Tarifeinheit würde das Grundrecht auf Organisationsfreiheit unnötig
einschränken und liefe Gefahr, verfassungswidrig zu sein.

"Mit der Wegnahme eines konstituierenden Elements - nämlich des
Rechts, Tarifverträge abzuschließen - würde in das grundgesetzlich
gesicherte Recht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 GG
eingegriffen", so der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung /
Haushalt / Laufbahnrecht im Deutschen BundeswehrVerband,
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer.

Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im Deutschen
BundeswehrVerband, Klaus-H. Scharf, sieht neben dem Widerspruch zum
Prinzip der pluralistischen Gesellschaft auch keinen Bedarf zur
Neuregelung, was die Wahrung der Grundsätze von
Einheitsgewerkschaften anbelangt: "Der daraus erwachsene Nachteil
einer Schwächung gegenüber dem Tarifpartner kann durch - freiwillige




- Tarifgemeinschaften zwischen den Interessenorganisationen
ausgeglichen werden. Dies ist gängige und bewährte Praxis, da bedarf
es keiner gesetzlichen Regelungen, die einem Tarifdiktat gleich
kämen."



Pressekontakt:
Jan Meyer
Telefon: 030/804703-30


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Datum: 30.04.2014 - 16:51 Uhr
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