PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1053621

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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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30. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 02. Juni 2014

Wiener Privatbank SE
(FN 84890 p)
ISIN AT0000741301
(die "Gesellschaft")

Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am
Montag, den 02. Juni 2014, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Marriott
Hotel Wien, Parkring 12A, 1010 Wien, stattfinden wird.

I. TAGESORDNUNG:

1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2013 samt Anhang und Lagebericht, Corporate Governance-Berichts,
IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag gemĂ€ĂŸ § 96 AktG sowie
Bericht des Aufsichtsrates gemĂ€ĂŸ § 96 AktG.

2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013.

4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013.

5. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und den
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015.

6. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des
Verwaltungsrates der Gesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2013.

7. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der in der Hauptversammlung am
04. Juni 2012 erteilten ErmÀchtigung zum Erwerb eigener Aktien der
Gesellschaft gemĂ€ĂŸ § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger
ErmÀchtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5% des




Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung zum Zweck des Wertpapierhandels gemĂ€ĂŸ § 65 Abs. 1 Z
7 AktG.

II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung
(§ 108 Abs. 3 und 4 AktG)

Ab Freitag, den 02. Mai 2014, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010
Wien, Parkring 12, wĂ€hrend der ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten der
Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr,
Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 - 15:00 Uhr, Wiener Zeit,
folgende Unterlagen zur Einsicht der AktionÀre auf und können auch
ĂŒber die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft
unter www.wienerprivatbank.com abgerufen werden:

- UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Anhang und
Lagebericht - IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 samt
Konzernanhang und Konzernlagebericht - Corporate Governance-Bericht
gemĂ€ĂŸ § 243b UGB - Vorschlag ĂŒber die Gewinnverwendung fĂŒr das
GeschĂ€ftsjahr 2013 - Bericht des Aufsichtsrates gemĂ€ĂŸ § 96 AktG - Fit
& Proper Policy vom Mai 2013 - BeschlussvorschlĂ€ge gemĂ€ĂŸ § 108 Abs. 1
AktG zu allen Tagesordnungspunkten - Transparenzangaben gemĂ€ĂŸ § 270
Abs. 1 iVm1a UGB zu Tagesordnungspunkt 5 - Formulare fĂŒr die
Erteilung und fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114 AktG -
VollstÀndiger Text dieser Einberufung

III. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre (§§ 109, 110, 118,
119AktG)

Beantragung auf ErgĂ€nzung der Tagesordnung: GemĂ€ĂŸ § 109 AktG können
AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von Hundert des Grundkapitals
erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen,
dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spÀtestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 12. Mai 2014, an die
Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Frau
Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither, zugeht. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung
beiliegen. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist anstelle der
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG eine entsprechende schriftliche
BestÀtigung eines Notars beizubringen.

BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren: GemĂ€ĂŸ Art 53 SE-V0 iVm § 110 AktG
können AktionÀre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
oder Schriftform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und
verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer
allfÀlligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft
spÀtestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spÀtestens am 21. Mai 2014 per Post an der Adresse Wiener Privatbank
SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534 31-710,
jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ
§ 87 Abs. 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist
anstelle der DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG eine entsprechende
schriftliche BestÀtigung eines Notars beizubringen.

Auskunftsrecht: GemĂ€ĂŸ § 118 AktG steht jedem AktionĂ€r in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht ĂŒber Angelegenheiten der
Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Überdies darf
die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugÀnglich war. Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
ĂŒbermittelt werden.

IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)

GemĂ€ĂŸ Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der
Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen
der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am

Freitag, den 23. Mai 2014, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft
nachweisen kann. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am
27. Mai 2014 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Die
DepotbestÀtigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
DepotbestĂ€tigung ist von einem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. FĂŒr die DepotbestĂ€tigung ist
die Einhaltung der Schriftform erforderlich. DepotbestÀtigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Der Nachweis fĂŒr nicht depotverwahrte Inhaberaktien erfolgt durch
eine § 10a Abs. 2 AktG inhaltlich entsprechende BestÀtigung eines
öffentlichen Notars (BesitzbestÀtigung), die der Gesellschaft
spÀtestens am 27. Mai 2014 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.

Die BestĂ€tigungen mĂŒssen einer der folgend genannten Adressen zu
gehen: per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhÀndig, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per
E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank(at)hauptversammlung.at mittels SWIFT:
GIBAATWGGMS (MT598; Bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben) Hinweis
der Redaktion: Ohne ISIN ist die Zuordnung der Vollmacht nicht so
leicht möglich, da der BIC fĂŒr alle Kunden verwendet wird.

V. Vertretung durch BevollmÀchtigte (§§ 113 f AktG):

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des AktionÀrs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der AktionÀr,
den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als
BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche
Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemĂ€ĂŸ
§ 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls
zumindest der Textform. FĂŒr die Erteilung der Vollmacht und deren
Widerruf ist zwingend das auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Formular, das
auch die Erteilung einer beschrÀnkten Vollmacht ermöglicht, zu
verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft
ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab

per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhÀndig, Köppel 60, 8242
St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per E-Mail:
anmeldung.wienerprivatbank(at)hauptversammlung.at mittels SWIFT:
GIBAATWGGMS (MT598; Bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben; Hinweis
der Redaktion: Ohne ISIN ist die Zuordnung der Vollmacht nicht so
leicht möglich, da der BIC fĂŒr alle Kunden verwendet wird) zu
ĂŒbermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den
genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 30. Mai 2014, 17:00 Uhr
einlangen muss.

Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die AktionÀre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
"Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben
sind, zu erfĂŒllen haben.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.706.697,06 und ist in 4.276.078
StĂŒckaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Ausmaß beteiligt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Per Dienstag, den 29.04.2014,
Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft keine eigenen
Aktien, sodass aktuell 4.276.078 Stimmrechte bestehen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, FĂŒhrerschein oder Personalausweis) zur
IdentitÀtsfeststellung mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:30 Uhr, Wiener
Zeit, im Marriott Hotel Wien, Parkring 12A, 1010 Wien.

Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wien, im Mai 2014

Der Vorstand
der Wiener Privatbank SE

RĂŒckfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
Eduard Berger, Mitglied des Vorstandes - eduard.berger(at)wienerprivatbank.com
MMag. Dr. Helmut Hardt, Mitglied des Vorstandes -
helmut.hardt(at)wienerprivatbank.com
T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com

Metrum Communications
Mag. (FH) Roland Mayrl - r.mayrl(at)metrum.at
T +43 1 504 69 87-331, F +43 1 504 69 87-9331
www.metrum.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wiener Privatbank SE
Parkring 12
A-1010 Wien
Telefon: +43-1-534 31-0
FAX: +43-1-534 31-710
Email: office(at)wienerprivatbank.com
WWW: www.wienerprivatbank.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000741301
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 02.05.2014 - 10:18 Uhr
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