(ots) - Das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
wird weiterhin milliardenschwere Industrierabatte bei der EEG-Umlage
beinhalten. Entscheidende Teile der Reform, über die der Deutsche
Bundestag morgen in erster Lesung berät, führen nach Einschätzung des
Ökostrom-Anbieters Greenpeace Energy jedoch künftig zu massiven
Wettbewerbsnachteilen für private Investoren, lokale
Bürgerenergie-Projekte und Genossenschaften.
"Diese eigentlichen Hauptakteure der Energiewende, die in den
vergangenen Jahren hierzulande einen großen Teil der Investitionen in
erneuerbare Energien getätigt haben, werden systematisch
ausgebremst", kritisiert Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik
bei Greenpeace Energy:"Die Bürgerenergie könnte zum Kollateralschaden
dieser Reform werden, während große Konzerne profitieren."
So plant die Bundesregierung in ihrer EEG-Novelle eine
Ausschreibungspflicht für neu zu bauende Windparks und
Photovoltaik-Anlagen. Das Problem: Die Beteiligung an einer
Ausschreibung verursacht hohe Kosten. "Finanzstarke Anbieter und
große Konzerne haben hier ganz klar die Nase vorn, während
Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen oder
Bürgerenergiegenossenschaften meist unterlegen sind", kritisiert
Keiffenheim.
Benachteiligt werden Bürgerenergie-Akteure auch durch einen
weiteren Punkt in der aktuellen EEG-Reform, nämlich durch die so
genannte "verpflichtende Direktvermarktung": Danach müssen Betreiber
neuer Windkraft- oder Solaranlagen ihren Strom künftig selbst oder
über kostenpflichtige Dienstleister an der Strombörse verkaufen.
Dafür erhalten sie zwar neben dem aktuellen Börsenpreis eine so
genannte Marktprämie, die die Differenz zur wegfallenden
EEG-Vergütung ausgleicht. "Allerdings müssen die Anlagenbetreiber die
Kosten der Vermarktung aus ihren Einnahmen bezahlen - ohne zu wissen,
wie viel Geld am Ende bei ihnen ankommt", sagt Marcel Keiffenheim.
Boten die bisherigen festen Einspeise-Vergütungen bislang eine
hohe Investitionssicherheit, so steigt nach Einschätzung von
Greenpeace Energy durch die verpflichtende Direktvermarktung das
finanzielle Risiko für die Anlagenbetreiber. Sie müssen
Unsicherheiten in der Vermarktung durch Risikoaufschläge ausgleichen,
was ihre Kosten weiter in die Höhe treibt. Zudem dürfte sich die
Vermarktungsmacht für Ökostrom langfristig bei wenigen Unternehmen
konzentrieren.
"Wir sehen große Nachteile in der verpflichtenden
Direktvermarktung und fordern - zumindest als Ergänzung - ein
alternatives Vermarktungsmodell für Ökostrom, das kleineren
Anlagen-Betreibern bessere Planungssicherheit bietet", sagt Marcel
Keiffenheim. Er fordert die Bundesregierung auf, eine so genannte
Verordnungsermächtigung auf den Weg zu bringen, mit der die
EEG-Reform nachträglich um ein faires Alternativ-Modell zur
verpflichtenden Direktvermarktung ergänzt werden kann. "Die Zeit
dafür drängt", so Keiffenheim. Bereits zum 1. August soll das
reformierte EEG in Kraft treten.
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