PresseKat - Quantum Leben Select Investment Bond: Anlegergelder verschwunden?

Quantum Leben Select Investment Bond: Anlegergelder verschwunden?

ID: 1067229

(firmenpresse) - Deutsche Anleger der in Liechtenstein ansässigen Versicherers Quantum Leben AG sollen Millionen verloren haben. Hintergrund sind laut Medienberichten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Fonds Argyle Fonds Class S. In Deutschland sind dies vor allem Kunden der fondsgebundenen Lebensversicherung Select Investment Bond.

Recherchen des Handelsblatts zufolge soll das Geld der Anleger aus dem Fonds in die kanadische Firma New Solutions Capital geflossen und dort angeblich veruntreut worden sein. Die Zahlungen an die Versicherungsnehmer wurden ausgesetzt, der Fonds geschlossen. Den Versicherungsnehmern der Lebensversicherung Select Investment Bond wurde der Tausch in den Fonds Argyle Recovery Class angeboten. Allerdings verlieren die Versicherungsnehmer hierbei ca. 35 % des investierten Kapitals. Ob nach einer festen Anlagedauer von zunächst drei Jahren der Argyle Recovery Class auszahlt oder aber wie auch sein Vorgänger möglicherweise geschlossen wird, ist derzeit völlig unklar.

Für den Argyle Fonds Class S wurde regelmäßig von Vermittlern als eine Investition mit hoher Rendite und Sicherheit geworben. Unsere Mandanten berichten, dass Ihnen die Berater zugesichert hätten, die Rückzahlung ihres investierten Kapitals sei garantiert. Aber eine solche Garantie gibt es offensichtlich nicht. Es besteht daher der Verdacht, dass Anleger für Policen der Quantum Leben AG mit falschen Informationen gewoben wurden. Wir bereiten daher derzeit mehrere Klagen gegen den Versicherer und die jeweiligen Anlageberater vor.

Betroffene Anleger der Quantum Leben Versicherung Select Investment Bond sollten sich daher an einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt wenden, um mögliche Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. An die Risikoaufklärung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind hohe Anforderungen zu stellen. Werden diese verletzt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche zustehen.

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Datum: 02.06.2014 - 19:44 Uhr
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