PresseKat - Elternzeit - Elterngeld - Betreuungsgeld - wichtige Tipps für Eltern und werdende Eltern

Elternzeit - Elterngeld - Betreuungsgeld - wichtige Tipps für Eltern und werdende Eltern

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(firmenpresse) - Elternzeit – Elterngeld – Betreuungsgeld – wichtige Tipps für Eltern und werdende Eltern

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, steht die Freude darüber natürlich erst einmal im Vordergrund. Dennoch müssen sich die Eltern auch darum kümmern, wer wie lange mit dem Baby zu Hause bleibt. Wer nimmt wie lange Elternzeit? Wer erhält wie lang Elterngeld? Kann dann auch noch Betreuungsgeld beantragt werden? Und wenn ja, wann und wie lange? Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fakten zu den Themen Elternzeit, Elterngeld, Betreuungsgeld.
Zunächst einmal sind Elternzeit und Elterngeld zwei verschiedene Dinge. Der Elterngeldbezug ist unabhängig von einer etwaigen Elternzeit.
Elternzeit
Elternzeit ist der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen 3. Lebensjahres. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und lebt mit Ende der Elternzeit wieder vollständig auf. Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss der Arbeitnehmer seine Elternzeit schriftlich dem Arbeitgeber anzeigen, dabei hat der Arbeitnehmer sich für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festzulegen – in der Regel bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit kann der Arbeitnehmer bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Nach dem Ende der Elternzeit besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit. Wichtig: Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer.
Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Der Anspruch beginnt mit dem Tag der Geburt und endet im folgenden Monat am Vortag der Geburt. Wurde das Kind also am 19.05. geboren, beginnt der Anspruch am 19.05. und endet am 18. des jeweiligen Monats. Das Elterngeld berechnet sich nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt hatte und beträgt bei einem Nettoeinkommen von 1.240 € und mehr vor der Geburt 65 %; von 1.220 € 66 % und zwischen 1.000 € und 1.200 € 67 %. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €. Wer nur den Mindestbetrag von 300 € geltend machen möchte, muss den Nettolohn des vergangenen Jahres vor der Geburt nicht nachweisen. Familien mit mehr als einem Kind können unter bestimmten Voraussetzungen einen Geschwisterbonus erhalten. Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, aber nur dann, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen. Dabei muss einer mindestens 2 Monate Elternzeit beantragen. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld in Anspruch, besteht der Anspruch lediglich für 12 Monate.




Ausblick: Elterngeld-Plus
Der beschlossene Gesetzesentwurf zur Einführung des „ElterngeldPlus“ sieht u. a. vor, dass Eltern künftig Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander einfacher kombinieren können. Vorgesehen ist, dass derjenige, der bereits während des Elterngeldbezuges und danach in Teilzeit arbeitet, mit dem „ElterngeldPlus“ länger als bisher Elterngeld beziehen kann, da aus einem Elterngeldmonat zwei Elterngeld-Plus-Monate werden. Das Gesetz soll zum 01.07.2015 in Kraft treten.
Betreuungsgeld
Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01.08.2012 geboren wurde. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht eine Kinderkrippe oder zu einer Tagesmutter geht. Das Betreuungsgeld beträgt 100 € pro Monat bzw. ab dem 01.08.2014 150 € pro Monat. Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes bis längstens zur Vollendung des 36. Lebensmonats. Nehmen beide Eltern gleichzeitig für einen bestimmten Zeitraum Elterngeld in Anspruch entsteht der Anspruch auf Betreuungsgeld bereits ab dem 13. Lebensmonat des Kindes, da die 14 Monate Elterngeld dann bereits vollständig verbraucht sind. Wichtig zu wissen: Das Betreuungsgeld wird unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.
Für weitere Informationen stehen ihnen die Rechtsanwältinnen Nadine Passenheim und Lena Kempf aus www.rechts-frage.eu zur Verfügung.

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Datum: 18.06.2014 - 22:39 Uhr
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