Es gibt sehr viele Online-Partnerbörse in Deutschland. Man schätzt daß es mehrere Tausenden Dating-Portalen gibt, Singlebörse, Partnervermittlung Plattformen, Dating Portale. Über all diese Online-Partnerbörsen finden 30 bis 40 Prozent einen Partner, ob die Partner werden für das Leben ist die Frage.
(firmenpresse) - Es gibt sehr viele Online-Partnerbörse in Deutschland. Man schätzt daß es mehrere Tausenden Dating-Portalen gibt, Singlebörse, Partnervermittlung Plattformen, Dating Portale. Über all diese Online-Partnerbörsen finden 30 bis 40 Prozent einen Partner, ob die Partner werden für das Leben ist die Frage. Eins ist sicher, die grosse Nachfrage bedeutet lukrative Umsätze. Für das Jahr 2013 wird in den gesamtdeutschen Branchenumsatz gerechnet mit 75 Millionen Euro, mittlerweile liege er bei über 100 Millionen jährlich. Damit ist es deutlich daß neben vielen Menschen die auf die Suche sind nach ein Partner, auch immer mehr Firmen rundum dieses Thema gegründet werden.
Durch den Boom ist auch das Angebot vielfältiger geworden. Laut Untersuchungen gibt es in Deutschland mehr als tausend Anbieter mit unterschiedlichsten Diensten, vom Kontaktanzeigen-Marktplatzen, wo man selber sucht, bis zum Adult-Dating für erotische Kontakte. «Doch nur eine Handvoll Partnerbörsen haben mehr als 400'000 zahlende Mitglieder, die meisten von die Partnerbörsen gehören zu einigen deutschen Dating-Konzernen.»
Kundigen nicht immer einfach
Einige Partnerbörse oder Dating-Portale gehen sehr weit mit die Kündigungsmöglichkeit, die akzeptieren Kündigungen, laut den AGBs, ausschliesslich per Fax. Diese Portale begründen es daß sie damit die Dienstleistung am besten liefern können. Zudem würden die Kündigungsbestimmungen prominent kommuniziert.
Ob kurze oder lange Frist: Die Hürden zur Kündigung aller Online-Partnervermittler verstossen vielleicht selbst gegen das Gesetz. In Prinzip müssen sich Partnervermittlungsverträge «jederzeit» kündigen lassen – unabhängig davon, ob die AGBs etwas anderes sagen. Das heisst für Kunden solcher Portale: Sie schulden die Mitgliedergebühr nur bis zum Tag ihrer Kündigung. Wurde die Kreditkarte bereits belastet, kann man versuchen, über die Kartenfirma eine Rückbuchung zu veranlassen. Die Anbieter akzeptieren solche Kündigungen in der Regel, auch wenn sie offiziell etwas anderes behaupten, ganz einfach, sie sind sich Bewusst das sie am Ende verlieren.
Das jederzeitige Kündigungsrecht gilt allerdings nur für eigentliche Partnervermittler, also Dating-Portale die den Kunden aktiv mögliche Partner vorschlagen.
Bei Dating-Portale wo jeder Nutzer selber nach einem Partner sucht, sind automatische Vertragsverlängerungen grundsätzlich zulässig. Allerdings geht es dort um weniger Geld.
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