(ots) - "Die Regierung setzt ihre Glaubwürdigkeit aufs
Spiel", warnte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
heute in Berlin. Zuvor hatte die Große Koalition innerhalb einer
Woche zwei weit voneinander abweichende Lösungen für die
Zeitungszustellung im Zusammenhang mit dem Mindestlohn präsentiert.
Wie der BDZV berichtet, hatte Bundesministerin Andrea Nahles im
Auftrag der Parteivorsitzenden von CDU/CSU und SPD einen Vorschlag
erarbeitet, der den rund 160.000 Zeitungszustellern den vollen
Mindestlohn ab 2015 garantieren und zugleich den Erhalt des bewährten
Pressevertriebs für Abonnenten sichern würde. "Der Staat darf die
Pressevielfalt nicht gefährden", sagte ein Sprecher der
Verlegerorganisation unter Hinweis auf Artikel 5 Grundgesetz. Der
Mindestlohn mit einem faktischen Wechsel von Stück- auf Stundenlohn
würde die Zeitungsverlage in den kommenden fünf Jahren mit gut einer
Milliarde Euro zusätzlich belasten. Vor diesem Hintergrund habe das
Bundesarbeitsministerium den Verlagen eine fünfjährige Teilentlastung
bei den Sozialabgaben für Zeitungszusteller vorgeschlagen. Eine
solche Regelung gelte bereits für haushaltsnahe Dienstleistungen,
erläuterte der BDZV.
"Der Lösungsweg über die befristete Teilentlastung bei den
Sozialabgaben ist ausgewogen. Er berücksichtigt die wirtschaftlichen
Fakten sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben", erklärte ein
Sprecher des BDZV. Vorausgegangen sei ein intensiver Dialog zwischen
den Verlegern und dem Bundesarbeitsministerium. Dieser Dialog mündete
in dem offiziellen Vorschlag der Bundesministerin.
Einen Tag vor der Anhörung im Deutschen Bundestag zum Thema
Mindestlohn wurde diese Lösung von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.
Die Große Koalition sei kein verlässlicher Partner für die
Wirtschaft, wenn sie sich über das Ergebnis aus dem von ihr
initiierten Branchendialog einfach und erst so kurz vor Toresschluss
hinwegsetze, sagte der BDZV. Dies sei ein erstaunlicher Vorgang, für
den eine akzeptable Begründung bislang fehle. Am kommenden
Donnerstag, 3. Juli, soll über das Gesetz in dritter Lesung endgültig
entschieden werden.
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