(ots) - Die Nachricht über die Legalisierung von
Kinderarbeit ab zehn Jahren durch das bolivianische Parlament nimmt
die Kindernothilfe mit gemischten Gefühlen auf. Das neue Gesetz soll
den Interessen und Forderungen arbeitender Kinder Rechnung tragen und
wurde unter Beteiligung der bolivianischen Kindergewerkschaft "Union
der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens" (UNATsBO)
verfasst. "Die Einbeziehung von Kindern bei der Erstellung des
Gesetzesentwurfs ist ein gutes und wichtiges Zeichen, trotzdem
berücksichtigt diese Parlamentsentscheidung den Kindesschutz nicht
ausreichend", warnt Christoph Dehn, stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe.
Rund 850.000 Mädchen und Jungen müssen in Bolivien arbeiten, um zu
ihrem eigenen Unterhalt und zum Familieneinkommen beizutragen. Ein
schlichtes Verbot von Kinderarbeit würde die Armutssituation im Land
nicht ändern und das Selbstbestimmungsrecht der Kinder und
Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigen, so Dehn weiter. "Das
neue Gesetz erkennt die Realität der Kinder an, will ihre Rechte
stärken und soll sie aus der Illegalität herausholen."
Trotzdem befürchtet die Kindernothilfe, dass durch das neue Gesetz
das Recht der Kinder auf Bildung nicht ausreichend geschützt wird.
Arbeitende Kinder müssen zwar zukünftig bei einer Behörde eine
Arbeitserlaubnis beantragen, allerdings ist bislang nicht geklärt,
wie die Überprüfung der konkreten Arbeitsbedingungen aussehen soll
und wie die Schutzbedürfnisse der Kinder gewahrt werden können.
"Die bolivianische Regierung darf auf keinen Fall das Ziel aus den
Augen verlieren, Kinderarbeit ein für alle mal überflüssig zu machen.
Sie muss für die Überwindung von extremer Armut andere Wege finden,
als Kinderarbeit ab zehn Jahren rechtlich zu tolerieren", so Dehn
weiter.
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