PresseKat - Was tun, wenn die Rentenversicherung die Überschüsse dauernd reduziert?

Was tun, wenn die Rentenversicherung die Überschüsse dauernd reduziert?

ID: 108208

Zusatzrente durch Rentenversicherung
Viele Bundesbürger haben ihre Rente durch eine kapitalgebundene Rentenversicherung zusätzlich abgesichert. Doch wenn der Auszahlungstag fällig ist, kommt der große Schock. Wo sind die versprochenen Zinsen, sprich Überschüsse, geblieben? Oft genug können die Rentenversicherer ihre bei Abschluss des Vertrags in Aussicht gestellten Überschüsse bei weitem nicht einhalten und der Zinsgewinn fällt für den Versicherungsnehmer gleich null aus. Ein Dilemma! Denn viele Arbeitnehmer brauchen das Geld dringend, um ihre Rentnerleben zu finanzieren. Wo ist das Geld geblieben?

(firmenpresse) - Aktien, Immobilien und Staatsanleihen als Anlage
Die Anlage der Sparrate in der kapitalgebundenen Rentenversicherung erfolgt im so genannten Deckungsstock des jeweiligen Versicherers. Die kapitalgebundene Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet einen großen Teil des Geldes in so genannte mündelsichere Papiere anzulegen. Nur bis zu 30 % darf er in Aktien anlegen. Die durchschnittliche Aktienquote deutscher Rentenversicherer liegt aktuell bei ca. 8 - 9 %. Neben der Anlage in mündelsichere Papiere (in der Regel Staatsanleihen hoher Bonität, z.B. aus Deutschland) wird zu einem kleinen Teil in Immobilien investiert.

Abschreibungen nach dem Handelsgesetzbuch
Da die kapitalgebundenen Rentenversicherungen nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren müssen, werden Immobilien über 30 Jahre abgeschrieben. D.h. nach 30 Jahren sind sie in der Bilanz nichts mehr Wert. Für Aktien gilt, dass sie zum niedrigsten Wert seit Erwerb bilanziert werden müssen. Wann die kapitalgebundene Rentenversicherung diese Reserven hebt, ist ihre Sache. Konkret: Ob und wann ein Versicherungsnehmer an den Überschüssen, die aus seinem Geld erwirtschaftet werden, beteiligt wird, liegt allein im Ermessen der Rentenversicherung.

Keine Überschussbeteiligung bei vorzeitiger Kündigung
Insbesondere bei vorzeitiger Kündigung gewährt die Rentenversicherung in der Regel überhaupt keine Überschussanteile. Die beim Versicherer verbliebenen Überschussanteile fließen also in den großen Topf zurück und ergeben dann die Überschussbeteiligung für alle anderen Rentenversicherten. Mit anderen Worten: Nur durch die Einbehaltung der Überschussanteile bei z.B. Kündigungen können die Rentenversicherer die mageren Renditen überhaupt erreichen.

Schöner Schein
Worin die Rentenversicherung das eingezahlte Geld der Versicherungsnehmer konkret anlegt, bleibt völlig im Dunklen. Außerdem: Nichts ist wie es scheint! Bei einer Rentenversicherung, die aktuell die höchsten Überschüsse ausweist, gibt es keine Gewähr, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Schon im April 1983 verklagt der Verband der Lebensversicherungsunternehmen den Bund der Versicherten auf Unterlassung der Aussage: „Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug.“ Das Landgericht Hamburg weist die Klage als unbegründet ab. Zu Recht, denn wenn nach 10 Jahren die gewählte kapitalgebundene Rentenversicherung an das Ende der Renditeskala gerutscht ist, bleibt dem Versicherungsnehmer nichts anders übrig als - inflationsbereinigt - null Prozent Rendite zu akzeptieren oder eine neue Rentenversicherung abzuschließen, was in der Regel zu hohen Kosten bei der Änderung der Anlageverwaltung führt.





Keine Anpassung an Risikostruktur
Es gibt bei der kapitalgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung keine Anpassung an die eigene Risikostruktur! Während zum Beispiel in jungen Jahren eine höhere Aktienquote sinnvoll und relativ risikoarm ist, wird eine hohe Schuldscheinquote später sinnvoll. Bei der kapitalgebundenen Rentenversicherung bleibt die Anlage über verschiedene Jahre relativ gleich und fokussiert sich zu über 80 % auf renditearme Schuldscheine.

Kapitalgebunden versus Fondsgebunden
Es ist ein Irrglaube, dass kapitalgebundene Rentenversicherungen risikofrei seien. Fakt ist, dass das Risiko einer fondsgebundenen Rentenversicherung beim Kunden liegt. Fakt ist aber auch, dass es ebenso ein Risiko bei der kapitalgebundenen Rentenversicherung gibt. Die schlechten Renditen der Rentenversicherungen muss nämlich nur einer ausbaden –der Kunde. Der fondsgebundene Kunde hat darüber den Vorteil, dass er die Risikostruktur der kapitalgebundenen Rentenversicherung in einer fondsgebundenen Rentenversicherung „abbilden“ kann, indem er zum Beispiel 80 % in Rentenfonds, 10 % in Immobilienfonds und 10 % in Aktienfonds, also ähnlich einer kapitalgebundenen Rentenversicherung investiert. Zusätzlich gilt: Ein Wechsel des Anlagemanagements ist jederzeit möglich. Generell ist bei ich bei jüngeren Menschen eine höhere Aktienquote sinnvoll. Historisch gesehen sind die Aktienkurse immer gestiegen – trotz Krisen.

Ausstiegsszenarien
Wer eine kapitalgebundene Rentenversicherung besitzt und nun an einen Wechsel oder eine Verlagerung seiner Geldanlage denkt, sollte nicht überstürzt handeln. Eine Kündigung ist nicht immer sinnvoll. Vor allem kommt es auf die Laufzeit und auf die versprochenen Zinsen an. Ein Ausstieg lohnt sich aber vor allem bei diesen Szenarien:
- Die Garantieverzinsung ist geringer als die Inflationsrate und bietet deshalb nicht mal einen Inflationsschutz.
- Möchte man das Geld bei Fälligkeit verrenten kann sich ein umstieg noch lohnen, wenn sich die steuerliche Situation verbessert.
- Bei unter 45-jährigen kann der Neuabschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine um 2 - 2,5 % höhere Rendite heraus springen, trotz Kosten wird unter dem Strich mehr ausgeschüttet.
- Die deklarierten Überschüsse liegen bei oder unter dem langjährigen Mittel von ca. 5 %.

Alternativen zum Ausstieg
Sollte einer oder mehrere der oben genannten Punkte auf eine abgeschlossene Rentenversicherung zutreffen, sollte man ernsthaft über einen Wechsel nachdenken oder zumindest über eine der folgenden Alternativen:
1. weiterlaufen lassen – besonders bei kurzen Restlaufzeiten die richtige Wahl
2. Beitrag reduzieren – bei mittleren Restlaufzeiten die richtige Wahl
3. Beitragsfrei stellen – bei mittleren bis langen Restlaufzeiten die richtige Wahl
4. Rückkaufen/kündigen – bei langen Restlaufzeiten oder wenn man dringend Geld benötigt die richtige Wahl

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Datum: 05.08.2009 - 14:51 Uhr
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.08.2009

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