PresseKat - "Mit dem Wohnmobil zum Oktoberfest" - ERV Verbraucherfrage der Woche

"Mit dem Wohnmobil zum Oktoberfest" - ERV Verbraucherfrage der Woche

ID: 1088306

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

(firmenpresse) - Werner I. aus Linz:
Ich möchte mit meiner Familie das Oktoberfest besuchen. Wir wollen mit dem Wohnmobil anreisen. Dürfen wir darin während dieser Zeit in der Münchner Innenstadt übernachten?

Reiseexpertin Brigit Dreyer von der ERV (Europäische Reiseversicherung):
Mit dem Wohnmobil dürfen Sie - auch zur Wiesnzeit - überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Dann ist theoretisch auch erlaubt, im Wohnmobil zu übernachten. Allerdings nur, wenn der Grund der Übernachtung eine Fahruntüchtigkeit ist, zum Beispiel bei Übermüdung. Das trifft bei einem mehrtägigen Wiesnaufenthalt natürlich nicht zu. Das heißt: Im Wohnmobil am Straßenrand zu campieren ist im gesamten Stadtgebiet nicht erlaubt! Die Polizei überwacht besonders zur Wiesnzeit sorgsam die Sperrzone für Wohnmobile. Ohne Sondergenehmigung wird Ihr Fahrzeug dann abgeschleppt und es droht ein Bußgeld. Sie können es jedoch jederzeit auf einem Wohnmobilstellplatz oder Campingplatz in München parken und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Oktoberfest fahren.
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Dr. Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 München
erv(at)hartzkom.de
089 998 461-0
http://www.hartzkom.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 24.07.2014 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sybille Schneider
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-5187

Kategorie:

Auto & Verkehr



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