(ots) - "Die DLRG wird auch zukünftig bei Opfern von
Wasserunfällen keine Gebühren für ihre Einsätze eintreiben. Die
Rettungsschwimmer arbeiten seit über 100 Jahren ehrenamtlich und das
wird auch so bleiben", stellt der Präsident der Deutschen
Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Hans-Hubert Hatje jüngste
Veröffentlichungen in den Medien richtig.
"Es gehört auch nicht zu den Satzungszwecken der DLRG, Sanktionen
für regelwidriges Verhalten auszusprechen. Deshalb werden unsere
Rettungsschwimmer weder den Betroffenen Rechnungen für
Lebensrettungen schreiben noch mit Bußgeldbescheiden am Strand
agieren. Es kann nicht Aufgabe der DLRG sein, rechtlich die Ursache
für einen Notfall zu prüfen und ihre Hilfeleistung nach dem Grad des
eigenen Verschuldens zu unterscheiden", so Hans-Hubert Hatje weiter.
Die DLRG wünsche sich, dass die Politik den Wasserrettungsdienst
angemessen in die Rettungsdienstgesetze integriert und neben
bestehenden individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit
Kurverwaltungen auch generelle Regeln für eine Kostenerstattung der
Vorhaltung und Einsätze durch die Kostenträger schaffe.
Damit reagiert der DLRG-Präsident auf die verkürzte Darstellung
eines Interviews, die besagt, er wolle die Rettungseinsätze den
Geretteten weiterbelasten. "Die Gespräche über Veränderungen in den
Rettungsdienstgesetzen bestehen schon länger und haben mit den
zahlreichen aktuellen Todesfällen und Lebensrettungen durch die DLRG
nichts zu tun", sagt Hans-Hubert Hatje.
Pressekontakt:
Martin Janssen, Pressesprecher der DLRG, Telefon: 05723-955441