Kommt es bei einem Verkehrsunfall nur zu einem Blechschaden kann man sich zunächst freuen, dass nichts Schlimmeres passiert ist- trotzdem gibt es später oft noch Streit über die Regulierung
(firmenpresse) - Beinahe jeder kennt es und hat es hat es bereits einmal erlebt- einen Verkehrsunfall.
Ist es zu keinem Personenschaden und lediglich zu einem Sachschaden gekommen, könnte man sich eigentlich freuen- jedoch ist die Freude oft nicht von langer Dauer.
Bei der Regulierung des Schadens müssen viele Betroffene feststellen, dass die Haftpflichtversicherungen Schadenspositionen kürzen oder gar nicht regulieren wollen.
Wenn es um größere Summen handelt, sollte man diese Kürzungen nicht einfach so hinnehmen und sich eventuell durch einen Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kennt sich mit den entsprechenden Regelungen aus und kann die berechtigten Ansprüche für Sie geltend machen. Wer die Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung hat, geht auch bei der gerichtlichen Geltendmachung seines Schadens ein geringes Risiko ein. Daher empfielt sich auf jeden Fall die Überlegung, eine solche Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht für künftige Verkehrsangelegenheiten abzuschließen. Häufig gibt es diese Versicherungen nur für das Verkehrsrecht und schon für einen Versicherungsbeitrag unter 100 ? im Jahr.
Falls Sie einen geeigneten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen, können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer informieren. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen auch bei der Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung behilflich sein.
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