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HCI MS Steintor: Dachfonds HCI Elbe Schiffahrt und HCI Renditefonds Premium I betroffen

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HCI MS Steintor: Dachfonds HCI Elbe Schiffahrt und HCI Renditefonds Premium I betroffen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Das HCI-Schiff MS Steintor wird zum Zankapfel. Es soll saniert oder verkauft werden. Zwei Dachfonds investieren in das Schiff: HCI Elbe Schiffahrt und HCI Renditefonds Premium I.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das HCI-Containerschiff MS Steintor wird offenbar zum Zankapfel zwischen den Standardkommanditisten und Vorzugskommanditisten. Während die Standardkommanditisten anscheinend eine Sanierung anstreben und dafür auch einen Teil ihrer Ausschüttungen zurückzahlen wollen, favorisieren die Vorzugskommanditisten den Verkauf des Schiffes. Eine Lösung muss her. Denn die finanzierende Bank will ihr Engagement beenden und hat eine Frist bis zum 29. August gesetzt, berichtet das "fondstelegramm".

Gleich zwei HCI-Dachfonds investieren in das Containerschiff MS Steintor. Der HCI Elbe Schiffahrt und der HCI Renditefonds Premium I. Sollten sich die Anleger nicht einigen, könnte auch die Insolvenz drohen.

Unabhängig davon, wie die Entscheidung zur Zukunft des MS Steintor ausfallen wird, können betroffene Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Denn ihnen drohen möglicherweise finanzielle Verluste. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann die rechtliche Lage prüfen und ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. Erfahrungsgemäß ist es bei der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Dabei wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert. Schiffsfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, die im Totalverlust münden können. Daher sind sie in der Regel auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden sie oft als sichere Kapitalanlage empfohlen.





Darüber hinaus haben die Banken auch häufig nicht über die Vermittlungsprovisionen aufgeklärt. Dies ist aber nach Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zwingend notwendig, damit der Anleger auch das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann. Und das steht nicht immer im Einklang mit den Kundenwünschen.

Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings muss immer der Einzelfall geprüft werden.

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Datum: 13.08.2014 - 11:40 Uhr
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